Frage: „Ich wurde von der Geschäftsleitung beauftragt, Radon-Messungen in unseren Räumen durchführen zu lassen. Wer führt solche Messungen durch und woher weiß ich, ob der Anbieter seriös ist?“
Antwort: Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon-Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen diese Messungen mit Messgeräten von Anbietern erfolgen, die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung anerkannt sind. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse später von der zuständigen Landesbehörde akzeptiert werden können.
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