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Zukünftig weniger Sicherheitsbeauftragte? – Welche Fragen sich jetzt für Betriebe stellen

Mitte Oktober veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Plan, im Rahmen des Bürokratieabbaus die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu lockern. Ziel der geplanten Reform ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, bestehende Regelungen zu vereinfachen und den Arbeitsschutz auf seine „Kernaufgaben“ zu konzentrieren. Doch welche Auswirkungen hätte ein Wegfall von SiBe für den Arbeitsschutz im Unternehmen?
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

25.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Schätzungen zufolge könnten durch die Pläne der Regierung bis zu 123.000 SiBe-Positionen bundesweit entfallen – insbesondere in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Doch auch mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten sollen dann mit nur einem SiBe auskommen können. Zwar ist der konkrete Gesetzeswortlaut noch in Arbeit, doch die Stoßrichtung ist klar: Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird scheinbar nicht als unersetzlich angesehen, sondern eher als formalistische Pflicht ohne nachweisbaren Mehrwert.

Formaler Ballast – oder unterschätzte Ressource?

Doch genau hier lohnt sich ein zweiter Blick. Denn aus Sicht des betrieblichen Arbeitsschutzes wäre es fatal, Sicherheitsbeauftragte auf ein reines Mindestmaß zu reduzieren. Vielmehr sollten Betriebe die Gelegenheit nutzen, ihre eigene Praxis zu überprüfen: Wie aktiv und wirksam sind unsere SiBe eigentlich eingebunden?

Denn richtig eingesetzt, können Sicherheitsbeauftragte wichtige Multiplikatoren für Sicherheit und Gesundheit sein – gerade in Zeiten steigender Anforderungen, Fachkräftemangel und zunehmender Komplexität. Sie agieren an der Basis, sind nah an den Beschäftigten und tief im Arbeitsalltag verwurzelt. Sie erkennen, wo die Schutzbrille fehlt, der Fluchtweg versperrt ist oder ergonomische Arbeitsmittel fehlen – ganz konkret im Betriebsgeschehen Tag für Tag.

„Kollegen unter Kollegen“ – das ist ihre Stärke

Sicherheitsbeauftragte wirken nicht von oben herab, an hierarchische Strukturen gebunden, sondern auf Augenhöhe. Als fachlich geschulte Kolleginnen und Kollegen können sie unsicheres Verhalten niederschwellig ansprechen, Rückmeldungen aufnehmen und Führungskräfte entlasten – gerade dann, wenn diese aufgrund von Struktur, Zuständigkeiten oder Distanz nicht alles selbst im Blick haben können.

SiBe schließen Lücken: zwischen Leitung und Mitarbeitenden, zwischen Regeln und Realität, zwischen Absicht und Alltag. Wer sie nur als Pflichtaufgabe sieht, vergibt enormes Potenzial – und verliert mitunter den Draht zur Belegschaft.

So können Sicherheitsbeauftragte ihre volle Wirkung entfalten

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Rolle sinnvoll ausfüllen, brauchen sie klare Aufgaben, gezielte Schulungen und sichtbare Unterstützung. Die folgenden Maßnahmen sind nur einige Beispiele, um die Aktivität der SiBe zu erhöhen:

  • Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbegehungen nach standardisierter Checkliste – SiBe decken Mängel systematisch auf, sensibilisieren das eigene Team und unterstützen die Führungskraft durch ihr Feedback in ihren Kontrollpflichten.
  • Mitarbeit bei der Gefährdungsbeurteilung des eigenen Bereichs – SiBe kennen die Arbeitsabläufe genau und verbessern die Detailtiefe der Gefährungsbeurteilung durch Rückmeldungen zu realen Belastungen und Abweichungen.
  • Beteiligung an der Analyse von (Beinahe-)Unfällen – SiBe bringen wertvolle Praxiserfahrung ein und können Erkenntnisse und Maßnahmen zurück ins Team tragen.
  • Mitwirkung bei der Auswahl von PSA – SiBe begleiten Testphasen oder Praxis-Checks, sammeln Erfahrungsberichte ein und sind gleichzeitig interne Beratungspersonen für die Kollegen und Kolleginnen.

Mein Tipp

Steigern Sie die Wirksamkeit der SiBe durch betriebliche Schulungen. Gehen Sie darin auf betriebsspezifische Gefährdungen und Sicherheitsregeln ein. So können die SiBe beispielsweise in Gesprächen mit Kollegen und Kolleginnen fachlich sicher agieren und unterstützen die Umsetzung betrieblicher Vorgaben. Schulungen zum Thema Kommunikation erleichtern es den SiBe, auch unangenehme Gespräche erfolgreich zu führen. Hilfestellung bei der Entwicklung eigener Schulungen gibt auch der neue ­DGUV-Grundsatz 311-004 zur Grundqualifikation von SiBe.

Fazit

Unabhängig davon, wie die gesetzliche Regelung am Ende aussieht, sollten Betriebe sich jetzt fragen: Wie gut nutzen wir unsere SiBe? Wer den Blick nur auf die Frage richtet „Wie viele brauchen wir mindestens?“, hat den Nutzen verkannt. Zielführender ist: Was brauchen wir, damit Sicherheit und Gesundheit im Alltag sichtbar sind und wir als Unternehmen davon profitieren? Wer die Sicherheitsbeauftragten richtig einbindet, muss sie nicht zählen – man spürt ihre Wirkung.

Die Frage ist also nicht, ob Sicherheitsbeauftragte gebraucht werden, sondern wie sie konkret unterstützen können. Eine einfache Möglichkeit: saisonale Gefährdungen aktiv aufgreifen und präventiv kommunizieren. Wie das aussehen kann, zeigt die folgende Praxishilfe zur sicheren Weihnachtsdekoration am Arbeitsplatz.

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Svenja Dammasch
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Svenja Dammasch ist seit 2004 als Sicherheitsingenieurin und freiberufliche Unternehmensberaterin im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit tätig und hat die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolviert. „Als Arbeitsschützer mache ich keine […]