Aus der Praxis lernen

Zwischen Gärrest und Gefahr – mein Blick hinter die Kulissen einer Biogasanlage

Was mir ein Kollege über die Gefährdungsbeurteilung einer Biogasanlage berichtete und warum die neue TRGS 529 jetzt so wichtig ist, lesen Sie im Folgenden.
Georg Popa

Georg Popa

25.09.2025 · 4 Min Lesezeit

Ein Kollege, der selbst Gefahrstoffbeauftragter ist, berichtete mir kürzlich von einer Begehung, bei der er einen Betreiber einer Biogasanlage begleitete. Es war ein routinierter Einsatz – dachte er. Doch mitten in der Begehung gab es diesen einen Moment: Er nahm einen kaum wahrnehmbaren Geruch und ein leises Zischen aus einem Rohrleitungsflansch wahr. Es gab keinen Alarm und keinen direkten Zwischenfall, aber es war ein klarer Hinweis darauf, wie schnell kleinste Undichtigkeiten in einem solch sensiblen Umfeld zu einem ernsthaften Risiko werden können.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas” (TRGS 529) ist seit 2015 das zentrale Regelwerk für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Biogasanlagen. Zwischen 2020 und 2022 wurde sie einer intensiven Qualitätskontrolle unterzogen. Die nun im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte neue Fassung vom Juli 2024 ist nicht nur ein Update für die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529), sondern stellt einen deutlichen Schritt nach vorn dar.

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