Dass es für den Brandschutz Regeln und Normungen braucht, steht außer Frage. Warum es aber unzählige verschiedene Gesetze, Verordnungen und andere Regelwerke braucht, die von ebenso vielen verschiedenen Behörden und Instituten verfasst, ergänzt und regelmäßig aktualisiert werden, muss man schon einmal fragen dürfen. Denn dies erscheint umso unsinniger, als all diese Gesetze, Verordnungen und Regelwerke zu ca. 90 % inhaltsgleich sind. Der daraus entstehende Aufwand in Planung und Ausführung steht oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn.
Irrsinnige Gesetzesgrundlagen im Brandschutz
Die Bauministerkonferenz der Länder verfasst in Berlin die Musterbauordnung (MBO) sowie alle derzeit 20 Muster-Sonderbauverordnungen und -Richtlinien. Diese Mustervorlagen gelten als Grundlage für alle Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer. Die auf Bundesebene gemeinsam erarbeiteten Regelwerke werden von den Ländern dann jeweils mit leichten Abweichungen auf Landesebene umgesetzt. Das bedeutet, dass aus 21 bereits bestehenden und von den Ministerien der Bundesländer erarbeiteten und verabschiedeten Gesetzeswerken knapp 300 weitere Landesregelungen hervorgehen. Nahezu 90 % der Inhalte entsprechen dabei den Texten der Vorlagen.
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