Leserfragen

„Ist ein körperlicher Angriff beim Einkaufen ein Arbeitsunfall?“

Stefanie S. aus Erfurt fragt: „Meine Praxisleitung bat mich vor Kurzem, in einem nahegelegenen Kaufhaus Büromaterialien zu besorgen. Vor dem Kaufhaus wurde ich von einem sichtlich betrunkenen Mann nach einem […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

08.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Stefanie S. aus Erfurt fragt: „Meine Praxisleitung bat mich vor Kurzem, in einem nahegelegenen Kaufhaus Büromaterialien zu besorgen. Vor dem Kaufhaus wurde ich von einem sichtlich betrunkenen Mann nach einem Euro gefragt. Als ich einfach weitergehen wollte, wurde ich von dem Mann beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Da mein Auge stark geschwollen war, konnte ich eine Woche lang nicht arbeiten. Meine Praxisleitung hat den Unfall aber nicht gemeldet, weil ich die Praxis zum Einkaufen verlassen habe. Ist das richtig?“

safetyXperts-Antwort: In Ihrem sehr bedauerlichen Fall handelt es sich um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall, der sofort der zuständigen Unfallversicherung nachgemeldet werden muss. Zwar haben Sie die Praxis verlassen, handelten aber im Auftrag des Arbeitgebers und damit steht der Unfall in betrieblichem Zusammenhang.

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