Kurzmeldung/Trend

Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen neu überabeitet

Die deutsche Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt branchenübergreifend den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat hierzu Leitlinien veröffentlicht, die Fragen zur praktischen Umsetzung der Verordnung klären. Sie wurden jetzt überarbeitet und in der 5. Auflage neu herausgegeben. Diese Leitlinien können auch Unternehmen in der Schweiz als Richtschnur dienen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

14.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Biostoffe sind Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder Pilze, die im Arbeitsprozess verwendet werden (z. B. in der Nahrungsmittelindustrie) oder tätigkeitsbedingt auftreten (etwa im Gesundheitswesen). Anlass für die Aktualisierung der „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“ (LASI-Veröffentlichung – LV 23) waren Änderungen der Biostoffverordnung von Juli 2021. Zudem wurden wesentliche Fragestellungen der LV 63 „Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ in die LV 23 aufgenommen und die LV 63 wurde zurückgezogen.

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