Pawel L., Sindelfingen: „Ein Mitarbeiter meldet sich krank und sagt nur, dass er einige Tage ausfallen wird. Gleichzeitig wissen wir, dass derzeit mehrere Infektionskrankheiten im Umlauf sind. Dürfen wir nach der konkreten Diagnose fragen, um zu entscheiden, ob wir im Betrieb zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen müssen?“
Werner Böcker: Im Normalfall muss ein Beschäftigter dem Arbeitgeber mitteilen, dass er arbeitsunfähig ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Die konkrete Diagnose gehört grundsätzlich nicht zu den Angaben, die § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz für die Krankmeldung verlangt.