Durch diese gesetzliche Vorgabe sind Sie schon vor Bekanntwerden einer Schwangerschaft und/oder Stillzeit in Ihrer Organisation verpflichtet, alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf Gefährdungen für werdende bzw. stillende Mütter zu beurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf dem betreffenden Arbeitsplatz derzeit eine Frau beschäftigt ist.
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