Mutterschutz kompakt erklärt

Mutterschutz beginnt vor der Schwangerschaft: Die anlasslose Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) braucht ausnahmslos jeder einzelne Betrieb in Deutschland eine sogenannte anlasslose bzw. anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz, unabhängig davon, ob an dem Arbeitsplatz Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz verlangt von Anfang an, dass sich jedes Unternehmen mit der Situation von Schwangeren und Stillenden im Arbeitsalltag auseinandersetzt. Was das für eine Einrichtung oder Praxis bedeutet und worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie nachfolgend kompakt zusammenfasst.
Renate Tief

Renate Tief

07.08.2026 · 5 Min Lesezeit

Durch diese gesetzliche Vorgabe sind Sie schon vor Bekanntwerden einer Schwangerschaft und/oder Stillzeit in Ihrer Organisation verpflichtet, alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf Gefährdungen für werdende bzw. stillende Mütter zu beurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf dem betreffenden Arbeitsplatz derzeit eine Frau beschäftigt ist.

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