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Frage: „In unserem Betrieb gibt es eine lebhafte Diskussion darüber, welche Arbeiten elektrotechnisch unterwiesene Personen ausführen dürfen. Wo ist das genau festgelegt?“
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die Betreuung hat das Ziel, Beschäftigte vor arbeitsbedingten Unfall- und anderen Gesundheitsgefahren zu schützen.
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Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland ist 2022 leicht gesunken, doch die Unfallstatistik bleibt weiterhin besorgniserregend. Um die Anzahl der Unfälle nachhaltig zu reduzieren, bietet das Zero Accident Forum (ZAF) Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, von Best Practices anderer Unternehmen zu lernen und durch Erfahrungsaustausch neue Ansätze zu entdecken.
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Frage: „In unserem Unternehmen sind gelegentliche Telefonate mit dem Partner oder Kindern während der Arbeitszeit erlaubt. Besteht in dieser Zeit eigentlich Versicherungsschutz, z. B. wenn man während eines privaten Gesprächs umherläuft und stolpert?“
Der Mangel an Fachkräften ist im Gesundheitswesen allgegenwärtig. Da viele Interessenten erst einmal das jeweilige Berufsbild und die Tätigkeiten näher kennenlernen möchten, bieten viele Einrichtungen oder Praxen Schnuppertage oder Probearbeiten an. Wenn auch Ihre Einrichtung oder Praxis sich für das Modell „Probearbeit“ entschieden hat, sollten Sie mit folgenden Maßnahmen die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer schützen.
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Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Allein im Jahr 2022 erkannten die Berufsgenossenschaften in 6.637 Fällen diesen irreversiblen Gesundheitsschaden als Berufskrankheit an. Mit der neu überarbeiteten DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“ vom September 2024 können Sie wirksam dazu beitragen, Ihre Kollegen vor krank machenden Lärmgefahren zu schützen.
Rauschmittel wie Cannabis haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könnten. In Betrieben gibt es rund um das Thema Cannabis noch viele Unsicherheiten. Diese Plakate und eine neue Broschüre der DGUV unterstützen Sie als Sifa bei Ihrer Aufklärungsarbeit.