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Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie beaufsichtigen an der Schnittstelle der Verkehrsträger Straße und Schiene den Versand gefährlicher Güter. Gleichzeitig soll der Versand für eine Seebeförderung vorbereitet werden. Die Herausforderung besteht nun darin, nicht allein das Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf internationalen Straßen anzuwenden, sondern auch die Verordnungstexte der beiden anderen relevanten Verkehrsträger vergleichend heranzuziehen. Allein das ADR kann in seiner Komplexität überwältigend sein. Kommen noch RID und IMDG-Code hinzu, verliert man leicht den Überblick. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen zentrale gefahrgutrechtliche Regelungen der drei wichtigsten Vorschriftenwerke kompakt gegenüber. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Kennzeichnung und Bezettelung (Plakatierung) von Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks im multimodalen Verkehr.
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Gefahrstoffe sicher transportieren
Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
„Unbeschränkte Mitnahme von Feuerwerkskörpern?“
Leserfrage: „Einer unserer Fahrer wurde auf einer Tour von einem Polizisten angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung des Beförderungspapiers stellte dieser fest, dass Feuerwerkskörper geladen waren. Daher bat er den […]
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Gefahrstoffe sicher transportieren
Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie beaufsichtigen an der Schnittstelle der Verkehrsträger Straße und Schiene den Versand gefährlicher Güter. Gleichzeitig soll der Versand für eine Seebeförderung vorbereitet werden. […]
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Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Gefahrgut per Post – DHL überarbeitet Regelungen
Wussten Sie, dass man unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Deutschen Post versenden kann? Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Sendungen unter strengen Auflagen organisiert werden und einige Stoffe grundsätzlich von der Beförderung durch einen Post-Dienstleister wie DHL ausgeschlossen sind (siehe Info-Kasten). Gleichzeitig bedeutet dies aber ebenso, dass der nationale Paketdienst die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen von ADR, GGVSEB & Co. einhalten muss. Die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“, die die Deutsche Post für nationale DHL-Pakete und briefähnliche Sendungen herausbringt, müssen demgemäß in regelmäßigen Abständen und wenigstens im Zwei-Jahres- Rhythmus aktualisiert werden.
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Gefahrstoffe sicher transportieren
Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Ladungssicherung einfach vermitteln mit „Demo-Lasi-Quick“
Unterweisungen zur Ladungssicherung können lebenswichtig sein. Manche Firmen scheuen diese aber, weil der Aufwand hierfür doch erheblich erscheint: Ein Lkw muss herbeigeschafft werden (und fällt für die Dauer der Schulung aus), man braucht Ladegut zum Üben usw. Doch es geht auch einfacher: mit dem Demo-Lasi-Quick, einem Schulungs-Kit, das Sie in jedem Seminarraum für realistische und anschauliche Schulungen zur Ladungssicherung verwenden können.
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