Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte einem Kollegen aus einem fremden Betrieb – z. B. auf einer gemeinsamen Baustelle – kurz helfen, damit dieser mit der Arbeit weitermachen kann. Wie aber steht es um den Versicherungsschutz, wenn der Helfer bei seiner Gefälligkeit verunglückt? Denn eigentlich gehört sie ja nicht zu seiner versicherten Tätigkeit.