Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell
Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses stürzte – kurz nachdem er morgens seine Wohnung verlassen hatte – im Treppenhaus auf dem Weg zur Tiefgarage. Der Mann war sich sicher, sich bereits auf dem Weg zur Arbeit befunden zu haben, und wollte den Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Seine Unfallversicherung widersprach. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Hamburg. Hier erfahren Sie, wie die Richter entschieden (Az. L 2 U 30/24, Urteil vom 6.8.2025).
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