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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Arbeitsstättenregeln: Welche Vorteile sie bieten und wann Abweichungen erlaubt sind
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber bei allen Schutzmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gefährdungen für ihre Beschäftigten den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einhalten. Diesen spiegeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wider, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt macht. Die ASR bieten daher eine wichtige Hilfe, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung rechtskonform umzusetzen.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Neue Arbeitsstättenregel „Bildschirmarbeit“: Das müssen Sie unbedingt beachten
Der Gesetzgeber passt in regelmäßigen Abständen Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz an. Das Ziel dieser Anpassungen sind die Verbesserung des Arbeitsschutzes durch neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sowie die Berücksichtigung des neuesten Stands der Technik. Beachten Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis daher alle Änderungen in der Gesetzgebung und passen Sie regelmäßig Ihre Schutzmaßnahmen an, wie es im Folgenden am Beispiel der „Bildschirmarbeit“ dargestellt wird.
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Enthalten in Unterweisung Plus
Beleuchtung: Die Sicht nach außen muss für Arbeitnehmende grundsätzlich gegeben sein
Wenn ich einen Text verfasse und über eine Formulierung nachdenke, blicke ich oft zum Fenster hinaus und beobachte das Geschehen ein wenig. Meist kann ich dann gut weitermachen. Oft denke ich dann auch an die Menschen, die ihren Arbeitstag ohne Fenster, ohne Sicht nach außen nur mit künstlichem Licht verbringen müssen. Denken Sie hier nur an die vielen Einkaufszentren, die es in Deutschland gibt. In den Geschäften finden sich oft keinerlei Fenster. Muss eine Sicht nach außen sein? (MM)
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Rechtliches
Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 hilft bei der Umsetzung der Vorgaben zur Bildschirmarbeit
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Es geht um folgende drei bisher offene Fragen: Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit ablaufen? Welche Themen sollte eine Unterweisung zu tragbaren Bildschirmen beinhalten? Welche Pausenzeiten sind bei ausschließlicher Bildschirmarbeit nötig? Hier erfahren Sie, was der Ausschuss für Arbeitsstätten empfiehlt.
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