Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber bei allen Schutzmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gefährdungen für ihre Beschäftigten den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einhalten. Diesen spiegeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wider, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt macht. Die ASR bieten daher eine wichtige Hilfe, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung rechtskonform umzusetzen.