Rechtliches

Prüfen Sie Ihr Arbeitsgerät sorgfältig, um Haftungsfallen zu vermeiden

Werden bei Ihnen im Betrieb Winkelschleifer eingesetzt, ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass diese den Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig vor Einsätzen kontrolliert werden. Sollte dies unterbleiben, können böse Haftungsfalle drohen. Je nach Schaden können hier hohe Schadensersatzzahlungen fällig werden, auch eine Strafbarkeit steht im Raum (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5.5.2021, Az. 4 StR 19/20).
Maria Markatou

Maria Markatou

20.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Explosion mit Todesfolge

Der Fall: Ein Handwerker war bei einem Fremdunternehmen mit Bau- bzw. Schneidarbeiten beschäftigt und setzte dabei einen Winkelschleifer ein. Ziel war es, ein Rohr bzw. eine Leitung zu durchtrennen. Dabei unterließ er es jedoch, vor Beginn der Arbeiten sorgfältig zu prüfen, um welche Art von Leitung es sich handelte und ob von ihr besondere Gefahren ausgingen. Tatsächlich handelte es sich um eine gasführende Leitung. Durch das Durchtrennen mit dem Winkelschleifer kam es zu einem unkontrollierten Austritt von Gas. In der Folge entzündete sich das Gas-Luft-Gemisch, was eine Explosion verursachte.

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