Explosion mit Todesfolge
Der Fall: Ein Handwerker war bei einem Fremdunternehmen mit Bau- bzw. Schneidarbeiten beschäftigt und setzte dabei einen Winkelschleifer ein. Ziel war es, ein Rohr bzw. eine Leitung zu durchtrennen. Dabei unterließ er es jedoch, vor Beginn der Arbeiten sorgfältig zu prüfen, um welche Art von Leitung es sich handelte und ob von ihr besondere Gefahren ausgingen. Tatsächlich handelte es sich um eine gasführende Leitung. Durch das Durchtrennen mit dem Winkelschleifer kam es zu einem unkontrollierten Austritt von Gas. In der Folge entzündete sich das Gas-Luft-Gemisch, was eine Explosion verursachte.
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