Kurzmeldungen/Trends

Schutz vor Cyberangriffen auf Aufzugsanlagen: So kommen Sie Ihren Betreiberpflichten nach

Stellen Sie sich vor, jemand hackt die Türsteuerung Ihrer Aufzugsanlage. Personen können eingeschlossen oder eingeklemmt, die ganze Aufzugsanlage kann funktionsunfähig werden. Gravierend wird ein solcher Eingriff z. B. in Spitälern. Dabei sind viele Aufzugsanlagen nur unzureichend sind vor Cyberangriffen geschützt. Darauf weist der deutsche TÜV NORD hin. Aber wie können Sie als Aufzugsbetreiber die Cybersicherheit Ihrer Anlagen gewährleisten?
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Zahl von Cyberangriffen auf Unternehmen und Anlagen nimmt seit Jahren zu. Davon sind auch Aufzugsanlagen betroffen. Daher wird in Deutschland eine mangelhafte oder fehlende Cyberkriminalitätsabwehr seit März 2023 im Prüfbericht von Aufzugsanlagen dokumentiert. Grundlage dafür ist die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115-1. In der Schweiz gibt es keine vergleichbaren Regeln; das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hat dazu noch keine Vorgehensweise oder Vorschriften erarbeitet.

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