Die Zahl von Cyberangriffen auf Unternehmen und Anlagen nimmt seit Jahren zu. Davon sind auch Aufzugsanlagen betroffen. Daher wird in Deutschland eine mangelhafte oder fehlende Cyberkriminalitätsabwehr seit März 2023 im Prüfbericht von Aufzugsanlagen dokumentiert. Grundlage dafür ist die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115-1. In der Schweiz gibt es keine vergleichbaren Regeln; das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hat dazu noch keine Vorgehensweise oder Vorschriften erarbeitet.
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