Wer bei Dunkelheit zu Fuss am Strassenverkehr teilnimmt, ist besonders gefährdet: 9 von 10 Automobilisten gaben nach Unfällen mit Personen an, diese nicht rechtzeitig gesehen zu haben – bei Tageslicht ist dies nur 1 von 10. Sprechen Sie dieses Thema darum in Ihrer nächsten Instruktion an. Denn es betrifft nicht nur Menschen, die von Berufs wegen im Dunkeln unterwegs sind, sondern auch z. B. Kinder und Jugendliche, die sich in der Frühe auf den Weg zur Schule machen. (dlR)
Wer in der Stadt oder in einer Agglomeration wohnt, glaubt oft, sich wegen der vorhandenen Strassenbeleuchtung nicht weiter schützen zu müssen. Das ist falsch! Denn dunkel gekleidete Personen werden von Fahrzeugführenden meist erst ab einer Entfernung von 25 m wahrgenommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg dann aber schon rund 28 m. Das reicht selbst bei einer Vollbremsung nicht aus, um rechtzeitig vor der Person zum Stehen zu kommen.
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