Arbeitssicherheit & Technik

Stromunfällen vorbeugen: Der E-Check ist auch für Ihre Medizinprodukte Pflicht

Als Gerätebeauftragte sind Sie für alle Geräte in Ihrer Praxis/Einrichtung verantwortlich – sowohl für medizinische als auch für nicht medizinische Geräte. Denn die Überprüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3, der sogenannte E-Check, betrifft auch Ihre Medizinprodukte. Die folgenden Tipps erleichtern es Ihnen, die gesetzlichen Vorschriften für den E-Check in Ihrer Praxis/Einrichtung umzusetzen.
Renate Tief

Renate Tief

05.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Zu Hause schließen Sie Ihre elektrischen Geräte einfach selbst an – in der Praxis/Einrichtung ist dies nicht erlaubt! Hier verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Chef bzw. die Heimleitung

  • die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Ihrer Praxis nur von einer Elektrofachkraft anschließen, warten und ändern oder
  • den Anschluss unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen lässt .

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