Bau-Rohstoffe werden knapp. Das betrifft auch Sand und Kies in Bauqualität. Die Rettung sieht der Gesetzgeber im Bauschuttrecycling. Die neuen Anforderungen der GewAbfV zur Bauschuttentsorgung haben es in sich und können auch Sie betreffen. Denn bei Bauvorhaben oder infolge von Sanierungs- und Abbrucharbeiten entsteht zwangsläufig eine Menge von Bauschutt und weiteren, teils gefährlichen Abfällen, die zu entsorgen, beziehungsweise zu verwerten sind.
Nicht nur die Novelle der GewAbfV stellt hohe Ansprüche an die Entsorgung bestimmter Bauabfälle. Auch Ihre Entsorgungskosten steigen maßgeblich, wenn Sie unzureichend trennen. Achten Sie deshalb bei der Bauschuttentsorgung genau darauf, welche Abfälle zu verwerten sind.

Denn die Entsorgung von reinen Bauschutt-Fraktionen ist um ein Vielfaches günstiger als die Entsorgung von kontaminierten Bauschuttabfällen.
Was gehört zur Bauschuttentsorgung?
Bei Bauschutt handelt es sich um bei Renovierungs- oder Bauarbeiten entstehendem Abfall, der sich aus mineralischen Bestandteilen zusammensetzt. Folgende Tabelle stellt einige Stoffe dar, die zu Bauschutt gehören und im Rahmen der Bauschuttentsorgung unbedingt von anderen Wertstoffen getrennt entsorgt werden müssen.
Bauschutt im Überblick
Bauschutt | kein Bauschutt |
Ziegel, Dach-, Tonziegel | Kunststoffe, Papier, Pappe |
Beton und Betonbruch | Glas |
Mauerwerk, Mörtel und Mörtelreste, Putz | Holz |
Natur-, Sand-, Bims-, Kalk-, Back-, Pflastersteine | bitumenhaltige Abfälle beim Straßenbau |
Straßenbruch | Metalle |
Estrich | Baustoffe auf Gipsbasis |
Zement | Porenbeton |
Fliesen | Kalksandstein |
Keramik (Toilettenschüsseln und Waschbecken) | Tapetenreste |
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Trennen Sie folgende Baustoffe schon während des Bauprozesses
Für eine rechtskonforme Bauschuttentsorgung müssen Sie die Art des Materials definieren und eine entsprechende Abfalltrennung beachten.
Mit der Novelle der GewAbfV sind folgende Fraktionen vorgesehen, in die Sie Ihren Bauschutt zwingend sortieren müssen:
- Glas
- Kunststoff
- Metalle, einschließlich Legierungen
- Holz
- Dämmmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Bei der Abfalltrennung fallen jedoch auch Problemstoffe an, die keiner der Wertstofffraktionen zuzuordnen sind. Das sind in der Regel Abfälle, die giftige beziehungsweise gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Sie sind deshalb getrennt von anderen Baustellenabfällen beispielsweise in Containern zu entsorgen.

Doch neben Asbest setzt man im Baugewerbe beim Isolieren auch vielerlei andere künstliche Mineralfasern (KMF) ein. Glaswollmatten zum Beispiel sind immer gesondert zu entsorgen. KMF-Produkte, die vor dem 1.6.2000 hergestellt wurden und nicht mit dem RAL-Gütesiegel gekennzeichnet sind, gelten als krebserregend und sind bereits an der Anfallstelle sofort in reißfesten, staubdichten Säcken zu verpacken.
Unsere Empfehlung zur ordnungsgemäßen Bauschuttentsorgung
Beachten Sie bei Ihrer Abfalltrennung die Einstufung gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Über dieses können Sie auch den Abfallschlüssel bestimmen. Sind die Abfallfraktionen im Anhang der AVV mit einem Sternchen gekennzeichnet, handelt es sich um gefährlichen Abfall, für den besondere Anforderungen vor allem bei der Dokumentation der Abfallentsorgung gelten. Daher sollten Sie für Ihren Bauschutt und Abfall ein Abfallverzeichnis führen.

Entsorgung bestimmter Bauabfälle
Während eines Bauprozesses oder bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten im Betrieb entsteht zwangsläufig eine Menge von teils gefährlichen Abfällen, die zu entsorgen oder zu verwerten sind. Achten Sie bei der Entsorgung bestimmter Bauabfälle daher genauestens darauf, welche Abfälle zu verwerten sind. Denn die Entsorgung von reinem Bauschutt ist um ein Vielfaches günstiger als die Entsorgung von mit Störstoffanteilen verschmutzten Bauschuttabfällen.
Bauabfälle können Sie leider nicht ohne Weiteres auf die nächste Müllhalde bringen. Nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen ist die vorherige Sortierung der Bauabfälle sogar Pflicht, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu gewährleisten. Sie haben bei der Entsorgung allerdings die Möglichkeit, entweder Recycling- oder Wertstoffhöfe zu nutzen oder sich Container zu mieten.
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Sortieren Sie Ihre Bauabfälle in folgende Baustoffe ein
Bauschutt
Zum Bauschutt gehören feste, nicht brennbare Materialien, die überwiegend aus mineralischen Stoffen bestehen und die sich zur Verwertung eignen. Achten Sie darauf, dass der Bauschutt nicht mit Hausmüll oder durch umweltgefährdende Stoffe verunreinigt ist (zum Beispiel Chemikalien, Farben, Öl, Batterien).
Halten Sie außerdem den verwertbaren Bauschutt von Glasbausteinen, unbrauchbar gewordenem Gips oder Tapetenresten frei. Beispiele für reinen Bauschutt sind: Mauerwerk, Steine, Betonbruch, Mörtelreste, Tonrohre, Fliesen, Ziegel, Toilettenschüsseln aus Keramik und Naturstein.
Erdaushub
Darunter versteht man natürliche Locker- und Festgesteine, die beim Tief- und Erdbau ausgehoben und abgetragen werden. Erdaushub muss bei für die Entsorgung zugelassenen Anlagen angeliefert werden.
Baustellenabfälle
Das sind feste Abfälle, die bei Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau anfallen und nicht ohne Weiteres trennbar und zur Verwertung geeignet sind. Man unterscheidet zwischen brennbaren und nicht brennbaren Baustellenabfällen.
Brennbare Baustellenabfälle sind unter anderem Isoliermaterialien, Bodenbeläge, nicht teerhaltige Pappe und ausgehärteter Montageschaum. Sie werden in Müllheizkraftwerken energetisch verwertet. Nicht brennbare Baustellenabfälle werden meistens auf Deponien abgelagert.
Beispiele hierfür sind:
- Gipskartonplatten
- Glas- und Steinwolle
Problemabfälle (Sonderabfälle)
Hierbei geht es um Abfälle, die giftige bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Sie müssen daher getrennt von anderen Baustellenabfällen entsorgt werden. Dazu zählt auch Asbest.
Wertstoffe
Das sind Materialien, die wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Sie werden nach Stoffgruppen getrennt erfasst. Hier einige beim Bau typischerweise anfallende Wertstoffgruppen: Holz, Kartonagen, Verpackungsfolien, Styropor (Verpackungen), Kabelreste, Metallschrott. Diese Stoffe sollten Sie getrennt von den anderen Stoffen einer Verwertung zuführen.
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Diese werden im Baugewerbe beim Isolieren eingesetzt. Glaswollmatten etwa sind immer gesondert in Containern oder auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. KMF-Produkte, die vor dem 1.6.2000 hergestellt wurden und nicht mit dem RAL-Gütesiegel gekennzeichnet sind, gelten als krebserregend und sind bereits an der Anfallstelle sofort in reißfesten, staubdichten Säcken zu verpacken.
Bauschuttentsorgung: Beachten Sie diese 7 Tipps
1. Prüfen Sie gemeinsam mit dem Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob für die geplante Baumaßnahme ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Außerdem liegt bei teilweisem Abbruch bzw. teilweiser Beseitigung eine nach allgemeinen Regeln genehmigungspflichtige Änderung vor.
2. Nehmen Sie möglichst schon vor Beginn der Abbrucharbeiten Kontakt zu einem geeigneten Entsorger auf, der Ihre Bauschutt-Fraktionen annehmen und verwerten kann. Alternativ können Sie im Voraus Bauschuttcontainer mieten. Sollte zusätzlich Erdaushub anfallen, fragen sie vorab Ihren Entsorger, ob er auch diesen annimmt. Oft muss dieser hierfür eine spezielle Anlage kontaktieren. In jedem Fall sollten Sie bereits vor Beginn der Bauarbeiten planen, wie und wo die einzelnen Abfallfraktionen zu entsorgen oder zu verwerten sind. Erstellen Sie bei größeren Bauvorhaben hierzu idealerweise ein Recycling- und Entsorgungskonzept.
3. Schaffen Sie bereits an der Baustelle Voraussetzungen, um die verschiedenen Abfälle sinnvoll in die beschriebenen Fraktionen zu trennen. Ideal ist die Aufstellung von Containern, wenn hierfür genügend Stellfläche vorhanden ist.
4. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten gelten besondere Vorschriften. Falls Asbest an Ihrer Baustelle anfällt, lassen Sie die Arbeiten von Firmen durchführen, die hierfür gesetzlich zugelassen sind.
5. Trennen Sie vor dem Abbruch das Holz von Dachstuhl, Rollläden, Holzfenstern und -türen, hölzerne Zwischenböden und gemischte Baustellenabfälle vom mineralischen Bauschutt ab. Nach diesen Maßnahmen sollte nur noch eine Gebäudehülle übrig bleiben, die vorwiegend aus mineralischen, ungiftigen und nicht gesundheitsgefährdenden Stoffen besteht. Diese Gebäudehülle kann dann abgebrochen und der Entsorgungsfirma zugeführt werden.
6. Reduzieren Sie bei Abbrucharbeiten die Staubentwicklung durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik auf ein unvermeidbares Mindestmaß. Dies können Sie zum Beispiel durch Befeuchtung des Abbruchbereiches beziehungsweise staubender Materialien erreichen.
7. Achten Sie ebenfalls darauf, den entstehenden Lärm oder erhöhten Lkw-Verkehr auf ein akzeptables Mindestmaß zu beschränken.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Bauschuttentsorgung
Bauschutt ist Abfall, der aus mineralischen Stoffen besteht. Dazu gehören u. a. Steine, Beton, Ziegel, Mörtel, Keramik und Estrich.
Bei Baumischabfall handelt es sich um die Mischung von mineralischen Abfallstoffen wie Bauschutt und anderen Wertstoffen wie beispielsweise Metall, Holz oder Verpackungsmaterialien.
In öffentlichen Bereichen sind Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke für die Entsorgung von Bauschutt verantwortlich.
Es gibt diverse Orte, wo Bauschutt entsorgt werden kann: Zum Beispiel auf Recycling- und Wertstoffhöfen oder in gemieteten Mulden-, Abroll- und Baucontainern.
Autor: Redaktion Safety Xperts