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Bauschuttentsorgung
Foto: © ungvar - Shutterstock

Bauschutt entsorgen: Kosten, Tipps und Abfallarten

  • 10.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 7 Min.

Bauschutt und Baustellenabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden. Doch was zählt als Bauschutt und was muss man bei der Entsorgung auf den Deponien beachten?

2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (destatis) mitteilt, waren das 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr (2018: 23,8 Millionen Tonnen). 40 Prozent dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle. Hier spricht destatis von 9,6 Millionen Tonnen. 

Die anfallenden Baustellenabfälle beziehungsweise der entstehende Bauschutt aufgrund von Bauvorhaben sowie Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben nehmen deutlich zu. Demnach kommen auf Baufirmen und Handwerksbetriebe der Bau- und Ausbaugewerke höhere Anforderungen zu. Sie müssen ihn fachgerecht und unter bestimmten Auflagen entsorgen, dabei die GewAbfV einhalten und dem Recycling zuführen. 

Was zählt als Bauschutt?

Bei Bauschutt handelt es sich um mineralische Stoffe, die bei bestimmten Baumaßnahmen, wie beispielsweise einem Abbruch, einer Sanierung oder einer Modernisierung inklusive Umbau anfallen. 

Zum Bauschutt zählen unter anderem

  • Backsteine, Mauer- und Natursteine
  • Ziegel und Ziegelsteine
  • Beton
  • Dachziegel
  • Fliesen, Kacheln und Keramik
  • Mörtel und Putzreste
  • Kalkstein (mit Sandstein)
  • Marmor
  • Estrich

Darüber hinaus gibt es Baustoffe, die nicht als Bauschutt zählen: 

  • Gasbeton
  • Folien, Steinwolle
  • Dämmplatten, wie beispielsweise Gipskartonplatten oder Rigips
  • Holzabfälle und Sägespäne
  • schadstoffhaltige Baustoffe

Wo kann man den Bauschutt entsorgen?

Die wichtigsten Stellen für die Entsorgung des Bauschutts sind Recycling– und Wertstoffhöfe sowie Deponien. Darüber hinaus können manche Bauabfälle problemlos im Rest- und Hausmüll entsorgt werden. In Kleinmengen kann der Bauschutt problemlos bei den örtlichen Wertstoffhöfen sowie bei zuständigen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. 

Hilfestellung bei der Entsorgung geben die jeweils zuständigen Ämter für Abfallwirtschaft. Diese stellen die notwendigen Informationen in der Regel auch online zur Verfügung. 

Seit 10. Juni 2021 gilt die sogenannte Mantelverordnung der Bundesregierung. Mit der Verordnung wird die Verwertung des Bauschutts bundeseinheitlich geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Bundesländer die Versorgung individuell geregelt. 

Ziel der Mantelverordnung ist der Schutz von Böden und Grundwasser vor den mineralischen Abfällen – den Ersatzbaustoffen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hohe Verwertungsquoten bei den mineralischen Bauabfällen erreicht werden. 

Beispiele für Abfallarten und deren Entsorgung

  • Ziegel- und Mauersteine

    Ziegel- und Mauersteine zählen zum Bauschutt und werden unter anderem im Straßenbau wiederverwendet. Wenn sie bei Abbrucharbeiten anfallen, erfolgt die Entsorgung der Ziegel- und Mauersteine in den örtlichen Recycling- und Wertstoffhöfen. Das gleiche gilt für die Materialien Fliesen und Glas. 
     
  • Entsorgung von Metall

    Metallabfall gehört auf die Wertstoffhöfe oder auf eine dafür zuständige Sammelstelle.
     
  • Holzabfälle und Sägespäne

    Holzabfälle und Sägespäne zählen nicht als Bauschutt und müssen dementsprechend in Deponien entsorgt werden. Allerdings muss man hier darauf achten, ob das Holz behandelt ist oder nicht. Die meisten Deponien nehmen unbehandeltes Holz als Abfall nicht an. 
     
  • Tapeten

    Tapeten beziehungsweise Tapetenreste kann man bedenkenlos im Hausmüll entsorgen. Die Säcke mit den Tapeten sollte man am besten auf mehrere Abholtage verteilen. 
     
  • Asbestplatten

    Seit Anfang der 1990er Jahre ist Asbest in Deutschland verboten. Die Platten dürfen aufgrund der krebserregenden Fasern nicht gebrochen werden, sondern müssen in einem Stück in den Abfall wandern. 

    Wenn Abbrucharbeiten mit Asbest im Spiel sind, sollten die Arbeiter stets Schutzkleidung tragen. Sogenannte Big Bags sind Spezialbehälter, die sich für den Abtransport der Asbestplatten eignen. Es gibt hierzulande Unternehmen, die sich auf den Abtransport von Asbestplatten spezialisiert haben. 
     
  • Dämmmaterial und Gefahrstoffe

    Gipskartonplatten oder Rigips müssen in jedem Fall zu Deponien gebracht und dort entsorgt werden. Sollte in den Platten beispielsweise dämmende Mineral- oder Glaswolle stecken, müssen die Platten auf einer Deponie entsorgt werden, die für künstlichen Mineralabfall zugelassen ist. 

    Glaswollmatten sind immer gesondert in Containern oder auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Produkte mit künstlichen Mineralfasern, sogenannte KMF-Produkte, die vor dem 1.6.2000 hergestellt wurden und nicht mit dem RAL-Gütesiegel gekennzeichnet sind, gelten als krebserregend und sind bereits an der Anfallstelle sofort in reißfesten, staubdichten Säcken zu verpacken.
     
  • Altöl, Lacke und andere flüssige Reste

    Bei diesen Abfallarten handelt es sich um Gefahrstoffe. Unter anderem können sie auf einem Recyclinghof entsorgt werden. Die meisten Deponien nehmen den Abfall allerdings auch an. 

Nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen ist die vorherige Sortierung der Bauabfälle Pflicht, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu gewährleisten. 

7 Tipps zur Bauschuttentsorgung

  1. Gemeinsam mit dem Bauamt der Stadt oder Gemeinde prüfen, ob für die geplante Baumaßnahme ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Außerdem liegt bei teilweisem Abbruch oder teilweiser Beseitigung eine nach allgemeinen Regeln genehmigungspflichtige Änderung vor.

  2. Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte Kontakt zu einem geeigneten Entsorger aufgenommen werden, der die Bauabfälle beziehungsweise Baustellenabfälle annehmen und verwerten kann. Das Anmieten eines Baustellencontainers ist eine Alternative.
    Sollte zusätzlich Erdaushub anfallen, ist es ratsam, den Entsorger zu fragen, ob er diesen auch annimmt. Oft muss dieser hierfür eine spezielle Anlage kontaktieren. 
    Vor Beginn der Bauarbeiten sollte die Planung stehen, wie und wo die einzelnen Abfallfraktionen zu entsorgen oder zu verwerten sind. Bei größeren Bauvorhaben steht im Idealfall ein Recycling- und Entsorgungskonzept.
     
  3. Schaffen Sie bereits an der Baustelle Voraussetzungen, um die verschiedenen Abfälle sinnvoll in die beschriebenen Fraktionen zu trennen. Ideal ist die Aufstellung von Containern, wenn hierfür genügend Stellfläche vorhanden ist.
     
  4. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten gelten besondere Vorschriften. Falls Asbest auf der Baustelle anfallen sollte, ist die Beauftragung von Firmen ratsam, die hierfür gesetzlich zugelassen sind. 

  5. Vor dem Abbruch sollte das Holz von Dachstuhl, Rollläden, Holzfenstern und -türen, hölzerne Zwischenböden vom mineralischen Bauschutt abgetrennt werden. Dies gilt auch für gemischte Baustellenabfälle. 
    Nach diesen Maßnahmen sollte nur noch eine Gebäudehülle übrigbleiben, die vorwiegend aus mineralischen, ungiftigen und nicht gesundheitsgefährdenden Stoffen besteht. Diese Gebäudehülle kann dann abgebrochen und der Entsorgungsfirma zugeführt werden.
     
  6. Die Staubentwicklung sollte bei Abbrucharbeiten durch technische Maßnahmen weitgehend auf einem Minimum gehalten werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie beispielsweise Befeuchtung des Abbruchbereiches sowie staubender Materialien. 
     
  7. Der Lärm, der bei Baustellen- und Abbrucharbeiten entsteht, sollte in jedem Fall auf ein erträgliches Mindestmaß beschränkt werden. 

Was kostet die Entsorgung des Bauschutts?

Es gibt keine pauschale Angabe, wie hoch die Kosten für die Entsorgung letztendlich sind. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: 

  • Entsorgungskosten auf der Deponie
  • Miete eines Containers
  • Größe des Containers in Kubikmeter
  • Unterschied zwischen regulärem Bauschutt und Baumischabfällen
Führen Sie für Ihren Bauschutt & Abfall ein Abfallverzeichnis © Alessandro2802 – Adobe Stock

Wird für den Bauschutt ein Container gemietet, der insgesamt 5 Kubikmeter Bauschutt fasst, fallen für die Miete und den Transport des Containers Kosten zwischen 150 Euro und 200 Euro an. Für einen Container desselben Volumens fallen für Baumischabfälle dieselben Kosten an. Sollten weniger als die 5 Kubikmeter Baustellenabfälle anfallen, eignet sich ein Kombisack, der etwa 1 Kubikmeter fasst und in der Regel nicht mehr als 100 Euro kostet. 

Bei den Deponiekosten schaut es etwas anders aus. Für 5 Kubikmeter Bauschutt fallen für die dortigen Entsorgungskosten rund 150 bis 200 Euro an. Bei Baumischabfall liegen die Kosten zwischen 180 und 250 Euro. Insgesamt muss man für die Entsorgung des Bauschutts mit Kosten zwischen 300 und 400 Euro rechnen. Für Baumischabfälle können die Kosten bis zu 800 Euro bei 5 Kubikmeter betragen. 

Nehmen Deponiebetreiber Stichproben auf der Deponie?

Ja, in manchen Fällen nehmen sie Stichproben vor. Wenn außer dem Bauschutt noch andere Abfälle, wie beispielsweise normaler Hausmüll im Container ist, müssen Auftraggeber in der Regel einen finanziellen Aufpreis zahlen. Deshalb muss im Vorfeld auf die sogenannte Sortenreinheit geachtet werden. Es darf nichts anderes als Bauschutt oder Baumischabfälle im Container landen. 

Bemessen sich die Standzeiten des Containers an den Kosten?

Ja, die Standzeiten sind ein weiterer Kostenfaktor bei der Entsorgung des Bauschutts. Wenn Abbrucharbeiten infolge von Sanierungen und Modernisierungen anstehen, sollte die Standzeit nicht zu knapp bemessen werden. Üblich ist die Miete von einer Woche von einem Container mit einem Fassungsvermögen von 20 Kubikmeter. 

Darüber hinaus ist in manchen Fällen die Genehmigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich. Zum Beispiel dann, wenn der Container nahe einer öffentlichen Straße oder in einem Wohngebiet steht. Bei Verstoß gegen die behördlichen Auflagen, müssen die Mieter des Containers mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Bauschutt illegal abgeladen wird?

Die Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Darüber hinaus bemisst sich die Höhe nach Kubikmeter. Bis zu 1.250 Euro kann die illegale Entsorgung von bis zu 5 Kubikmeter kosten. Bei mehr als 100 Kubikmeter sind es zum Teil bis zu 50.000 Euro. Im Bußgeldkatalog stehen die Bußgelder der einzelnen Bundesländer.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Bauschuttentsorgung

Was versteht man unter Erdaushub und zählt es zum Bauschutt?

Darunter versteht man natürliche Locker- und Festgesteine, die beim Tief- und Erdbau ausgehoben und abgetragen werden. Erdaushub muss bei für die Entsorgung zugelassenen Anlagen angeliefert werden. Erdaushub gehört somit zum Bauschutt.

Was sind Baustellenabfälle?

Hierbei handelt es sich um feste Abfälle, die bei Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau anfallen und nicht ohne Weiteres trennbar und zur Verwertung geeignet sind. Man unterscheidet zwischen brennbaren und nicht brennbaren Baustellenabfällen.

Brennbare Baustellenabfälle sind unter anderem Isoliermaterialien, Bodenbeläge, nicht teerhaltige Pappe und ausgehärteter Montageschaum. Sie werden in Müllheizkraftwerken energetisch verwertet. Nicht brennbare Baustellenabfälle werden meistens auf Deponien abgelagert. Beispiele für Baustellenabfälle sind Gipskartonplatten sowie Glas- und Steinwolle. 

Was sind Wertstoffe?

Das sind Materialien, die wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Sie werden nach Stoffgruppen getrennt erfasst. Hier einige beim Bau typischerweise anfallende Wertstoffgruppen: Holz, Kartonagen, Verpackungsfolien, Styropor (Verpackungen), Kabelreste, Metallschrott. Diese Stoffe sollten getrennt von den anderen Stoffen einer Verwertung zugeführt werden. 

Durch wen erfolgt die Entsorgung illegalen Bauschutts?

In öffentlichen Bereichen sind Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke für die Entsorgung von Bauschutt verantwortlich. 

Autor: Redaktion Safety Xperts