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Foto: © Happyphotons - Adobe Stock

Worauf Sie beim Umgang mit Abwasser achten sollten

  • 11.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Fast alle Unternehmen brauchen Wasser. Normalerweise beziehen sie es als Trinkwasser vom kommunalen Wasserversorger. In internen Produktionsprozessen werden große Teile des eingesetzten Wassers dann meist zu Abwasser – auch und gerade in Metall verarbeitenden Betrieben. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, worauf Sie dabei achten müssen.

Der größte Wasserverbrauch in Deutschland erfolgt durch die Nutzung zu industriellen Zwecken. Meist handelt es sich dabei um Kühlungs- und Reinigungsprozesse.

Für Entnahme von Wasser und Einleitung von Abwasser gibt es gesetzliche Bestimmungen

Wasserrecht ist in vielen Fällen Sache von Bundesländern und Kommunen. Für Entnahmen von Grundwasser ist beispielsweise in Bayern eine beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 15 BayWG notwendig. Bei einer Wasserentnahme von mehr als 100.000 m³/a ist eine Eigenüberwachung gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) durchzuführen. Gegebenenfalls kann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich werden. Für Entnahmen aus Oberflächengewässern ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der entsprechenden Kreisverwaltung zu beantragen.

In kommunalen Entwässerungssatzungen werden Anforderungen für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation definiert. Zudem regelt die Abwasserverordnung (AbwV) das Einleiten von Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, bei denen mit Schadstoffen wie Schwermetallen oder Kohlenwasserstoffen zu rechnen ist.

In industriellen Prozessen stammen schadstoffbelastete Abwässer vor allem aus zwei Quellen:

  • aus nicht mehr benötigten Prozessbädern
  • aus Reinigungs- und Spülsystemen

Versuchen Sie, schadstoffbelastete Abwasser zu vermeiden oder wenigstens zu verringern

Die oberste Priorität sollte für Ihr Unternehmen sein, schadstoffbelastete Abwässer – wann immer möglich – zu vermeiden. Dafür gibt es eine Reihe von geeigneten Maßnahmen:

  • Optimieren Sie die Standzeiten von Prozessbädern so weit als möglich.
  • Gehen Sie sorgfältig mit den Abwässern aus Prozessbädern um, und versuchen Sie, Austragsverluste möglichst zu vermeiden.
  • Wenn Sie Austragsverluste nicht ganz vermeiden können, sollten Sie zumindest versuchen, ausgetragenes Prozesswasser wieder zurückzuführen. Dies erreicht man beispielsweise bei Spülprozessen durch die Schaltung von Spülkaskaden.

Integrieren Sie solche Maßnahmen schon von Anfang an in Ihre Produktions- und Behandlungsprozesse. Ziel muss es sein, die Abwassermenge und den Behandlungsaufwand zu reduzieren.

Erst wenn Sie dabei alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, sollten Sie sich mit den Behandlungsmöglichkeiten der verbleibenden Abwassermengen befassen.

Behandeln Sie Ihre Abwässer

Weniger ist mehr! Wenn Sie die Menge des anfallenden Abwassers und dessen Belastung mit behandlungsbedürftigen Stoffen reduzieren können, ist der Reinigungsaufwand geringer. Gerade bei der Metallverarbeitung entstehen zum Teil stark belastete Abwässer. Diese müssen vor der Einleitung daher genau behandelt werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, Art und Menge des Abwassers möglichst genau zu kennen. Dann können Sie die passenden Methoden und Anlagen zur Behandlung des in die öffentlichen Kanalsysteme einzuleitenden Abwassers genau einrichten.

Wenn Sie Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten, brauchen Sie – nach dem Wasserhaushaltsgesetz – eine Erlaubnis. Auch bei der Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist gegebenenfalls eine Genehmigung erforderlich. Ob für das Abwasser Ihres Betriebes eine Aufbereitung vor der Einleitung nötig ist, hängt von den betrieblichen Umständen ab.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einer sachkundigen Person beraten, um eventuelle strafrechtliche Konsequenzen und hohe Kosten zu vermeiden.

Genehmigung für Abwasserbehandlungsanlagen

In vielen industriellen Prozessen, auch bei der Metallbearbeitung, werden Abwässer oft mit giftigen Schwermetallen belastet. Daher ist für Abwassereinleitungen direkt in ein Gewässer eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG notwendig. Für die Abwassereinleitung in eine Kanalisation ist eine Genehmigung als Indirekteinleiter nach § 58 bzw. § 59 WHG erforderlich.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist in der Regel nur durch betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen zu erreichen. Die Genehmigungen müssen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragt werden.

Autoren: Redaktion Safety Xperts