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Foto: © kai-creativ - fotolia.com

Regeln beim Einsatz von Chlor – Checkliste für Lagerung

  • 18.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Besonders im Sommer häufen sich Chlorgasunfälle, denn je höher die Temperaturen, desto mehr muss das Wasser in Schwimm- und Badebecken mit giftigem Chlor desinfiziert werden. Bei Tätigkeiten mit chorhaltigen Chemikalien ist immer äußerste Vorsicht geboten, damit es nicht zu einer gefährlichen chemischen Reaktion kommt. Prüfen Sie daher jetzt, ob Sie alle Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung erfüllen.

Bei der Wasseraufbereitung durch Chlor muss zwischen öffentlichem und privatem Gebrauch unterschieden werden. Öffentliche Bäder unterliegen der deutschen DIN 19643, welche die Grundlagen zur Vermeidung von Krankheitserregern vorgibt. Hieraus ergibt sich die Chlorung als wichtige Desinfektionsmaßnahme. Bei der Vergabe durch Chlor müssen allerdings einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Diese Grundlagen sind beim Einsatz von Chlor zu erfüllen

Zu Chlorungseinrichtungen zählen alle verfahrenstechnischen Einrichtungen, die bei der Chlorung von Wasser verwendet werden.

Dazu gehören

  • Verwendete Behälter für Chemikalien mit Chlor oder Chlorverbindungen (z. B. Natriumhypochlorit),
  • Geräte zur Erzeugung chlorhaltiger Lösungen,
  • Dosier-, Misch-, Absperr-, Regel-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen,
  • Leitungen.

Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem sie auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurde. Prüfen Sie daher anhand der untenstehenden Checkliste, ob die Grundanforderungen an Lagerräume und -bereiche für Chlorungseinrichtungen erfüllt sind.

Chlorung mit Natriumhypochlorit

Bringen Sie an den Zugängen zu Lager- und Umfüllräumen sowie an Räume, in denen z. B. Dosier- und Regelgeräte oder an die Anlage angeschlossene Behälter aufgestellt sind, das in der Abbildung dargestellte Schild an.

Chlor Warnschild
© Gabriele Janssen: Bei ortsveränderlichen Chlorungsanlagen zur Verwendung von Natriumhypochlorit-Lösung (Chlorbleichlauge) ist dieses Schild an der Anlage anzubringen.

Checkliste: Anforderungen an Lagerräume und -bereiche für Chlorungseinrichtungen

 PrüfpunktErfülltnicht erfüllt
1.Werden die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen, die gegen Zugriff durch Unbefugte geschützt sind, gelagert?  
2.Ist sichergestellt, dass beim Chlorgasflaschenwechsel und bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Chlorgasaustritten eine Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder ein gebläseunterstütztes Filtergerät TH3 B2P getragen wird?  
3.Liegt die Raumtemperatur in Räumen, in denen Natriumhypochlorit, Natriumchlorit, deren Lösungen oder Salzsäuren vorhanden ist, im Bereich >0-15°C? Nur dann ist gewährleistet, dass Lösungen nicht auskristallisieren oder gefrieren und möglicherweise Behälter beschädigen.  
4.Werden die Räume z. B. durch eine raumlufttechnische Einrichtung gelüftet?  
5.Können freigesetzte Chemikalien gefahrlos (z. B. mit Wasser über einen Bodenablauf) beseitigt werden?  
6.Sind ortsveränderliche Chlorungsanlagen in Räumen aufgestellt, die z. B. durch eine ständige Aufsicht gegen Zugriff Unbefugter gesichert sind?  
7.Werden im Lagerraum keine Gefahrstoffe gelagert, die mit den Chlorungschemikalien gefährlich reagieren können?  
8.Wird durch Aushänge (wie bspw. die gezeigte Abbildung) auf die Gefahren beim Umgang mit Chlorungsanlagen und auf Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen?  
9.Werden die Lagervorschriften gemäß der TRGS 510 “Lagerung von Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern” eingehalten?  

Hinweis: Die Chlorungseinrichtung nur dann in Betrieb zu nehmen, wenn Sie alle in der Checkliste aufgeführten Anforderungen lückenlos erfüllt haben. Lassen Sie sich bei der Einrichtung der Anlage durch einen Sachkundigen beraten, die aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet von Chlorungsanlagen habt und mit den einschlägigen Regelungen so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Chlorungseinrichtungen beurteilen kann.

Autor: Gabriele Janssen