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Gefahrstoffe kennzeichnen
Foto: © Satakorn - Shutterstock

Gefahrstoffe kennzeichnen und richtig verpacken

  • 14.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Gefahrstoffe kennzeichnen und verpacken? Hierauf kommt es an: Häufig werden Gefahrstoffe in zusammengesetzten Verpackungen gelagert oder als Gefahrgut transportiert. Dabei ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.

Wenn Sie Ihre Ware versenden, müssen Sie die Verpackung auf Basis der im Paket enthaltenen Gefahrstoffe kennzeichnen. Damit alle Sendungen unversehrt beim Empfänger ankommen, werden kleine Gebinde wie beispielsweise mit Farbe befüllte Dosen in zusammengesetzten Verpackungen befördert. Die Art der Verpackung müssen Sie bei der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigen.

Die Verpackungsart bestimmt wie Sie Gefahrstoffe kennzeichnen müssen

Als Erstes müssen Sie klären, ob z. B. Ihre Kiste als Außenverpackung in Verbindung mit den Innengebinden überhaupt verwendet werden darf. Das kann der Lieferant der Außenverpackung bestätigen. Beachten Sie die Mengengrenzen je Packstück und sorgen Sie dafür, dass die Verpackung, wie im Zulassungsbescheid beschrieben, verschlossen wird. Das zulässige Bruttohöchstgewicht der Verpackung muss eingehalten werden. Es ist an der Zulassungscodierung leicht zu erkennen.

Kurz erklärt: Zusammengesetzte Verpackungen bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen. Die Außenverpackung muss bauartgeprüft sein. Für die Innenverpackungen ist das nicht vorgeschrieben. Zusätzlich können sich Innenverpackungen zum Schutz gegen Auslaufen in einer Zwischenverpackung wie beispielsweise einem PE-Beutel befinden. Zwischenräume sind mit Polstermaterial auszufüllen.

Für die Kennzeichnung zusammengesetzter Verpackungen gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Die Chemikalie ist ein Gefahrstoff, aber kein Gefahrgut:

Gefahrstoffe kennzeichnen

Wenn Ihre Chemikalie nicht den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt und ausschließlich nach den Vorschriften für Gefahrstoffe zu kennzeichnen ist, müssen Sie die Gefahrstoffkennzeichnung auf der Innen- und der Außenverpackung anbringen (Abb. 1). Wichtig für Sie: Die Außenverpackung einer Gefahrgutsendung braucht nicht nach den Kennzeichnungsvorschriften für Gefahrstoffe gekennzeichnet zu werden. Das bedeutet für Sie: Ein GHS-Kennzeichnungsetikett ist nicht erforderlich.

2. Die Chemikalie ist sowohl Gefahrstoff als auch Gefahrgut:

Gefahrstoffe kennzeichnen

Oberstes Gebot bei der Beförderung gefährlicher Güter: Die Außenverpackung muss nach den Gefahrgutvorschriften gekennzeichnet sein. Das bedeutet für Sie: Auf der äußeren Verpackung müssen Gefahrzettel und UN-Nummer angebracht sein! In den Fällen, in denen die Bedeutung des Gefahrzettels mit der Bedeutung eines Gefahrenpiktogrammsidentisch ist, darf der Gefahrzettel anstelle des Gefahrenpiktogramms für die Kennzeichnung von Innen und Außenverpackung verwendet werden. Piktogramme, für die es keinen gleichwertigen Gefahrzettel gibt, müssen stets zusätzlich in der Kennzeichnung der Innenverpackung erscheinen (Abb. 2).

Ein Praxis-Beispiel: Eine Farbe verursacht schwere Augenreizung und ist daher mit dem Piktogramm GHS07 „Ausrufezeichen“ gekennzeichnet. Diese Eigenschaft bewirkt keine Klassifizierung als Gefahrgut. Allerdings besitzt die Chemikalie einen Flammpunkt von 20 °C. Der Siedepunkt liegt bei über 35 °C. Aufgrund dieser physikalischen Eigenschaft muss die Klassifizierung als Gut der Klasse 3 mit UN1263 FARBE erfolgen. Das Piktogramm GHS02 „Flamme“ braucht in der Kennzeichnung der einzelnen Farbdosen nicht zu erscheinen, wenn der Gefahrzettel Nr. 3 (Schwarze Flamme auf rotem Untergrund) auf der Verpackung angebracht ist. Der Gefahrzettel ersetzt das GHS-Gefahrstoffpiktogramm. Für den Versand werden die Einzelgebinde in einem Karton verpackt. Auf diesem Karton ist lediglich die Kennzeichnung nach den Gefahrgutvorschriften erforderlich.

3. Gefahrstoff und Gefahrgut in einer Umverpackung: 

Gefahrstoffe kennzeichnen

Natürlich können Sie einen Karton mit Gefahrstoffen in einer Umverpackung gemeinsam mit einem Karton befüllt mit Gefahrgut versenden. In diesem Fall müssen alle Gefahrgutkennzeichnungen auf der Umverpackung wiederholt werden. Zusätzlich ist die Kennzeichnung mit dem Aufdruck „UMVERPACKUNG“ erforderlich (Abb. 3).

Gefahrstoffe kennzeichnen und diese richtig zuverpacken beziehungsweise zu versenden, hilft nicht nur dabei schwere Arbeitsunfälle zu vermeiden, sondern erspart Ihnen in der Regel auch Bußgelder und hohe Strafzahlungen!

Die Symbole und Erläuterungen zur Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnung finden Sie im 205-teiligen Symbole Paket

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Autor: Gabriele Janssen