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Gefahrstoffe
Foto: © U.J. Alexander - Shutterstock

Entsorgung von Gefahrstoffen: Das müssen Sie beachten

  • 18.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 9 Min.

In Unternehmen kommen viele verschiedene Stoffe zum Einsatz. Manche davon stellen eine Gefahr für die Umwelt oder die eigene Gesundheit dar und sind mit äußerster Vorsicht zu verwenden. Ebenso sorgsam muss die Entsorgung der Gefahrstoffe erfolgen.

Im Folgenden erfahren Sie genau, welche Gefahrstoffe es überhaupt gibt und was Sie bei der Entsorgung beachten müssen. Zum Schutz der Umwelt ist es besonders wichtig, richtig mit gefährlichen Stoffen umzugehen und diese nicht in die Natur zu leiten.

Welche gefährlichen Stoffe fallen in Unternehmen an?

Zunächst einmal hängt es sehr stark mit der Branche zusammen, welche Gefahrstoffe wirklich anfallen. Dafür müssen Sie Ihr Unternehmen im ersten Schritt einer Branche zuordnen. In chemischen Werken fallen beispielsweise ganz andere Gefahrstoffe als in einem Handwerksbetrieb an. Entsprechend sind die gefährlichen Stoffe im Rahmen des Gefahrstoffmanagements einzuordnen und korrekt zu entsorgen.

Die gefährlichen Stoffe sind als solche eingeordnet und stellen eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit dar. Gerade im Bereich der Chemikalien fallen viele Gefahrstoffe an, die entsprechend zu behandeln sind. Ein weiteres klassisches Beispiel ist Altöl. Dieses können Sie auch nicht einfach in eine Toilette kippen, sondern müssen es sachgemäß entsorgen.

Eine vollständige Nennung und Einteilung aller Gefahrstoffe regelt die Abfallwirtschaft. Die Abfallverzeichnisordnung und die Einstufung von Abfällen sind an dieser Stelle besonders wichtig. Es gibt eindeutig gefährliche Stoffe und sogenannte Spiegeleinträge. Bei Spiegeleinträgen hängt es immer von den Inhaltsstoffen ab, ob diese jetzt gefährlich sind oder nicht.

Ein sehr gutes Beispiel sind Kabel, die es in mehreren Varianten gibt. Es gibt Kabel, die noch Öl, Teer oder vielleicht auch andere gefährliche Inhaltsstoffe beinhalten. Diese sind im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet und gehören zu den gefährlichen Abfällen. Ohne Sternchen stehen Kabel im Verzeichnis, die kein Öl oder Teer beinhalten. Das Abfallverzeichnis bezeichnet Gefahrstoffe nach § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einem Sternchen.

Im Abfallverzeichnis finden Sie eine umfassende und immer wieder aktualisierte Auflistung aller Gefahrstoffe. Für Unternehmen stellt sich aber die Frage, ob im vorherigen Beispiel nicht die öl- und teerfreien Kabel möglich und deutlich besser sind. Kabel, Altöl, Bleibatterien und Chemikalien sind daher nur einige Beispiele für gefährliche Stoffe in Unternehmen. Grundsätzlich sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallordnung sehr wichtig in Bezug auf jede Form der Entsorgung. Das betrifft solche gefährlichen Stoffe genau wie jene, die gar nicht als so gefährlich eingestuft werden.

Chemische und ätzende Stoffe in Unternehmen und Schulen

Es gibt übrigens Gesetze auf der Europa-Ebene genau wie auf der Länderebene und gerade bei Chemikalien sind die Gesetze auch ziemlich strikt. Doch solche Chemikalien und allgemein ätzende Stoffe sind aus Unternehmen und nicht zuletzt auch aus Schulen nicht wegzudenken. Reste von Chemikalien sind in sicheren und voneinander getrennten Behältern zu Sammeln und bis zur Entsorgung aufzubewahren. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Reste von Chemikalien an einem brandgeschützten Ort aufbewahren. Dieser Ort sollte belüftet sein und darf selbst im Hochsommer nicht zu hohe Temperaturen aufweisen.

Egal ob in einem Unternehmen oder in einer Schule, diese Vorgaben sind dringend zur Unfallprävention zu beachten. Schließlich sind nicht nur die Identifizierung der Gefahrstoffe und die anschließende Entsorgung von Bedeutung. Vielmehr müssen die Abfälle entsprechend gelagert sein, damit keine Gefahr auftritt. Denn gefährliche Stoffe sind ja nicht nur für die Umwelt riskant, sondern auch für alle Menschen in der Umgebung. Schulen Sie dabei dringend alle Mitarbeiter im richtigen Umgang und rund um das Gefahrenpotenzial.

Beispiele für Gefahrstoffe und Chemikalien

Säure und Basen

Hiermit sind gerade Natronlauge und Salzsäure gemeint. Diese neutralisieren sich bei der Verdünnung mit Wasser gegenseitig. So sind diese besser und sicherer zu lagern. Schwefelsäure muss äußerst vorsichtig verdünnt und dann aufbewahrt werden. Nicht alle Säuren und Basen gefährden die Gewässer. Daher sind genaue Informationen abhängig von der jeweiligen Flüssigkeit erforderlich. Einige neutralisierte Säuren können auch in den Abfluss gegeben werden.

Feste organische Stoffe

Hierbei handelt es sich um brennbare Stoffe. Die festen organischen Stoffe sind unbedingt brandsicher und sehr vorsichtig aufzubewahren. Eine gesonderte Entsorgung ist definitiv erforderlich.

Flüssige organische Stoffe

Es kann ein explosives Gemisch entstehen, wenn keine gute Belüftung vorhanden ist. Brandsicherheit ist bei flüssigen organischen Stoffen daher ebenfalls sehr wichtig. Ethanol oder Methan gehören beispielsweise zu diesen Stoffen.

Metallreste und anorganische Feststoffe

Egal, ob in der festen Form oder als Pulver, sind Metallreste immer gesondert und gut verschlossen aufzubewahren. Der Metallstaub ist gesundheitsschädlich und in feuchtem Zustand mit Luftkontakt leicht brennbar. Am besten entsorgen Sie solche Reste im sicheren Originalbehälter und nutzen keinen gesonderten Behälter. Die anorganischen Feststoffe sammeln Sie in einem brandsicheren Behälter. Dieser sollte immer über einen Deckel verfügen und eine Sandeinlage besitzen. Achten Sie besonders bei rotem Phosphor auf die Sicherheit.

Altöl

In speziellen Fässern sollten Sie Altöl extra aufbewahren. Denn dieses darf auf keinen Fall in das Wasser gelangen und darf auch nicht einfach so ausgekippt werden. Schwere Schäden der Böden und eine Verunreinigung des Grundwassers wären die Folge. Vor allem im KFZ-Bereich ist daher eine gesonderte Aufbewahrung des Altöls wichtig. Dieses können Sie dann extra entsorgen und dafür passende Entsorgungsstellen aufsuchen. Dort stellt es dann kein Problem dar, Altöl möglichst umweltfreundlich zu entsorgen.

Gefahrstoffe: So funktioniert die korrekte Entsorgung

Viele Gefahrstoffe sind schlicht nicht zu vermeiden und damit irgendwann zu entsorgen. Damit es bei der Entsorgung keine Schwierigkeiten gibt und Sie die Umwelt nicht zu sehr belasten, sollten Sie einige Dinge beachten. Zum einen gibt es mittlerweile eine Pflicht zum Nachweis der Verwertung. Gefährliche Stoffe sind damit ganz klar nicht einfach so und ohne Nachweis zu entsorgen.

Die Gefahrstoffe müssen Sie zunächst auf Unternehmensebene selbst identifizieren. Dabei kann es sich beispielsweise um Chemikalien und andere ätzende Stoffe halten. In der Regel sind diese ziemlich einfach zu identifizieren.

Bei gefährlichen Abfällen müssen Sie einige Schritte beachten, die Sie vor anschließenden Bußgeldern bewahren:

1. Entsorgungsnachweise

Im ersten Schritt ist ein solcher Entsorgungsnachweis erforderlich. In diesem Schritt müssen die zuständige Behörde, der Entsorger und der Verursacher eine Umweltverträglichkeit prüfen. Es findet eine vorherige Kontrolle statt, ob der gefährliche Stoff auf dem gewünschten Weg möglichst umweltfreundlich zu entsorgen ist.

2. Begleitscheine

Die Begleitscheine sorgen für eine Dokumentation auf dem Weg zur geplanten Entsorgungsstelle. Dadurch wird gewährleistet, dass beim Transport alles klappt.

3. Übernahmescheine

Im letzten Schritt quittieren die Übernahmescheine die Ankunft und Übernahme der Gefahrstoffe vom Entsorger. Durch diesen mehrstufigen Prozess ist die Entsorgung grundsätzlich sehr zeitintensiv und darüber hinaus auch kostspielig. Dafür gelangen die gefährlichen Stoffe in der Regel nicht in die Umwelt und es ist ein gewisser Schutz vorhanden.

Abfallstatistiken zeigen genaue Zahlen zur Entsorgung

Die Begleitscheine verschwinden übrigens auch nicht einfach in irgendeinem Archiv. Vielmehr werten die Ämter diese aus und stellen so eine genaue Statistik zusammen. Die Abfallstatistik gibt dann Auskunft über die Mengen an entsorgten Stoffen, die als gefährlich gelten. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, Gefahrstoffe so gut wie möglich zu vermeiden und die Mengen gering zu halten. Die umfassende Kontrolle und Überprüfung aller Details soll dazu führen, dass keine gefährlichen Stoffe einfach so in das Grundwasser oder in Böden gelangen.

Damit stehen Unternehmen natürlich auch im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Die Statistiken zeigen nicht an, welche Unternehmen genau an der Verursachung beteiligt sind. Allerdings wirkt es sich positiv auf die Statistiken aus, wenn alle Unternehmen ihre gefährlichen Abfälle reduzieren. Der Punkt der gefährlichen Stoffe taucht durch die strikte Verfolgung und die Nachweispflicht gesondert auf.

Wichtige Informationen zur Beseitigung gefährlicher Stoffe

Zu beachten ist neben der Einstufung als gefährlicher Stoff und neben der Entsorgung der Explosionsschutz. Denn Gefahrstoffe können vielseitige Probleme mit sich führen und ergeben bei unsachgemäßer Lagerung ein wahrhaft explosives Gemisch. Ein Beispiel ist ein 100-Liter-Fass, in dem sich noch knapp 5 Milliliter Benzin befinden.

Dieser winzig kleine Rest kann zu einer Explosion führen. Daher ist es grundsätzlich im Rahmen der Entsorgung von Abfällen wichtig, die Sicherheitsregeln zu beachten. So sollten Sie sich immer vergewissern, dass ein Fass wirklich vollständig leer ist. Bei der Lagerung mit einem kleinen Rest eines entzündlichen Stoffes wie Benzin kann eine Explosion die Folge sein. Daher ist es wichtig, diese Aspekte genau zu beachten und alle Arbeitnehmer in einem Betrieb entsprechend zu unterweisen.

Ein Explosionsschutzdokument ist dann ebenfalls erforderlich, sodass Sie bei entzündlichen oder explosiven Stoffen sehr aufpassen müssen. Die Erstellung eines solchen Dokuments ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Umwelt. Darüber hinaus müssen Sie vor der Beseitigung aller Stoffe darauf achten, dass im Bereich der Lagerung diese gekennzeichnet sind. Rauchen, Hitze oder ein offenes Feuer sind strikt verboten.

Das gilt ja eigentlich für fast alle gefährlichen und entzündlichen Stoffe. Bei Nichtbeachtung drohen größere Unfälle und Unternehmen verletzen Ihre Pflichten ganz erheblich. Grundsätzlich müssen Sie darauf achten, ob Ihre Abfälle gefährliche Stoffe beinhalten. Oft sind Abfallprodukte im Rahmen einer Produktion gefährlich und waren es vor der Verarbeitung noch nicht.

Die Vermeidung gefährlicher Stoffe in der Produktion

Natürlich sind nicht alle Gefahrstoffe in der Produktion, auf dem Bau oder in Betrieben zu vermeiden. Stoffe wie Asbest sind aufgrund der Belastung mittlerweile nicht mehr beliebt. Doch dabei handelt es sich nur um eine vermeidbare Option. Dennoch erlauben der technische Fortschritt und die zunehmende Entwicklung heute andere Wege in vielen Betrieben. Das bedeutet aber auch, dass es teilweise möglich ist, solche gefährlichen Stoffe nicht mehr zu nutzen.

Mit der möglichen Vermeidung der Stoffe und der Optimierung der gesamten Produktion gehen Sie nachhaltig vor. Darüber hinaus entsprechen Sie auch dem aktuellen Abfallgesetz. Dieses besagt nämlich, dass Abfälle gleich welcher Art möglichst zu vermeiden sind. Das gilt für alle Abfälle und ganz besonders für gefährliche Stoffe. Sofern möglich macht es daher Sinn, sich mit alternativen Optionen für die Produktion auseinanderzusetzen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, einige der als gefährlich eingestuften Stoffe zu vermeiden und zu ersetzen.

Insgesamt geht es schließlich bei allen Abfällen an erster Stelle um die Vermeidung. Das gehört zu den Aufgaben von Unternehmen und stellt eine Priorität dar. Außerdem ist genau dieser Punkt im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Vor dem Entsorgen von giftigen, gefährlichen und chemischen Abfällen gilt es, diese, soweit es geht zu vermeiden. Oftmals fallen bei einer umfassenden Analyse aller verwendeten Stoffe nähere Punkte auf.

Eine Möglichkeit stellt oft der Umstieg von gefährlichen Kabeln oder Batterien auf Optionen dar, die nicht als gefährlich eingestuft werden. Dadurch vermeiden Sie zwar keine Abfälle. Doch Sie vermeiden zumindest Gefahrstoffe, die in jedem Fall eine größere Gefahr für die Umwelt darstellen. Und die wesentlich aufwendiger zu entsorgen sind. In Unternehmen, die chemische Stoffe zur Produktion benötigen oder solche produzieren, sind aber in der Regel keine Alternativen vorhanden.

Fazit: Der passende Umgang mit Gefahrstoffen in Unternehmen

Falls Gefahrstoffe in der Produktion oder bei der weiteren Verarbeitung anfallen, ist immer Vorsicht geboten. Als Unternehmer haben Sie bei der Verwendung der Stoffe eine gewisse Verantwortung der Umwelt gegenüber. Es ist daher in einem solchen Fall sehr wichtig, dass Sie alle gefährlichen Stoffe kennen und korrekt entsorgen.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich über Alternativen Gedanken zu machen. Sicherlich gibt es in der Zukunft noch mehr Schwierigkeiten bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen. Daher ist es besser, früh genug auf passende Alternativen umzusteigen. In vielen Fällen ist eine umweltfreundlichere Produktion möglich und umsetzbar.

Die Entsorgung an sich ist durch die verschiedenen Stufen recht zeitintensiv. Alle Schritte sind genau zu dokumentieren und nur dann treten keine Probleme auf. Identifizieren Sie am besten zunächst Gefahrstoffe und versuchen Sie, diese soweit wie möglich zu vermeiden. Bei einer Entsorgung ist der offizielle Weg mit einer umweltfreundlichen Beseitigung verpflichtend. Unternehmen tragen so dazu bei, dass ätzende, giftige oder stark verunreinigende Stoffe die Umwelt weiter schädigen.

Autor: Redaktion Safety Xperts