Leserfragen

„Was genau gehört in die Betriebsanweisung?“

Frage: „Betriebsanweisungen müssen nach meiner Kenntnis sowohl für arbeitsbereichsbezogene Gefährdungen als auch für Gefahrstoffe erstellt werden. Muss ich nun unterschiedliche Betriebsanweisungen erstellen, oder kann ich die Gefährdungen in einer Betriebsanweisung […]

Redaktion SafetyXperts

05.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Betriebsanweisungen müssen nach meiner Kenntnis sowohl für arbeitsbereichsbezogene Gefährdungen als auch für Gefahrstoffe erstellt werden. Muss ich nun unterschiedliche Betriebsanweisungen erstellen, oder kann ich die Gefährdungen in einer Betriebsanweisung zusammenfassen?“

Antwort: Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen geht aus unterschiedlichen Regelwerken hervor. Explizit gefordert wird sie beispielsweise in der Betriebssicherheitsverordnung für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel sowie in der Gefahrstoff- bzw. Biostoffverordnung für den Umgang mit den entsprechenden Arbeitsstoffen.

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