Leserfragen

„Wer ist für die Behandlung nach einem Sturz auf dem Parkplatz zuständig?“

Karin Z. aus Nürnberg fragt: „Vor einigen Wochen bin ich zu Beginn meines Frühdienstes auf dem Parkplatz unserer Praxis auf dem vereisten Boden ausgerutscht und habe mir eine starke Prellung […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Karin Z. aus Nürnberg fragt: „Vor einigen Wochen bin ich zu Beginn meines Frühdienstes auf dem Parkplatz unserer Praxis auf dem vereisten Boden ausgerutscht und habe mir eine starke Prellung zugezogen. Nach einer Woche Krankschreibung kann ich zwar wieder einigermaßen laufen, habe aber immer noch Schmerzen im Knie. Mein behandelnder Arzt meint, dass die weitere Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Wer ist dann für meine Behandlung nach dem Sturz auf dem Parkplatz zuständig?“

SafetyXperts-Antwort: Für Ihre Behandlung ist auf jeden Fall Ihre gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um einen Wegeunfall, der aufgrund Ihrer Krankschreibung von mehr als drei Tagen meldepflichtig ist. Ihr Arbeitgeber muss den Wegeunfall also unverzüglich durch eine Unfallanzeige der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Deren Sachbearbeiter werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weiteren Behandlungen abstimmen.

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