Grundlage für die Berechnung ist die Arbeitsstättenregel ASR A2.2, die Löschmitteleinheiten als Maßstab definiert. Jede Feuerlöschergröße entspricht einer bestimmten Anzahl von Löschmitteleinheiten (LE), die wiederum in Relation zur Grundfläche des Unternehmens steht. Zusätzlich sind die Art der Brandgefährdung und die Nutzung der Räume zu berücksichtigen.
Ein typischer 6-kg-Pulverlöscher oder ein 6-Liter-Schaumlöscher deckt sechs Löschmitteleinheiten ab. Für eine Fläche von bis zu 50 Quadratmetern sind mindestens sechs Löschmitteleinheiten vorgeschrieben, bei 100 Quadratmetern neun und bei 200 Quadratmetern zwölf.
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