Eine Säge bzw. eine Kreissäge ist ein Werkzeug mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder eine fehlende Schutzeinrichtung kann zu schweren Schnittverletzungen, Amputationen oder sogar tödlichen Unfällen führen. Deshalb reicht es bei der Unterweisung nicht aus, den Beschäftigten lediglich zu sagen: „Seien Sie vorsichtig!“ Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine konkrete Auseinandersetzung mit den Gefahren des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und die Mitarbeitenden entsprechend unterweisen. Bei einem Unfall wird nicht nur gefragt, was der Beschäftigte falsch gemacht hat, sondern auch, ob der Betrieb seine Pflichten erfüllt hat. Denken Sie bei den Unterweisungen bezüglich der Arbeit mit Sägen und Kreissägen daher an die folgenden Urteile.
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