Nach der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen mit Messungen von elektromagnetischer Strahlung am Arbeitsplatz beauftragen. Diese müssen ihn auch bei den Gefährdungsbeurteilungen zu solchen Emissionen beraten. Im einem neuen DGUV-Grundsatz vom Dezember 2024 sind jetzt die Anforderungen an deren Fachkunde klar geregelt.
