Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell PREMIUM 16.07.2025

KW 30/2025

Top-Thema: Dein Beitrag zu mehr Sicherheit – Infografik über die Pflichten der Beschäftigten im Arbeitsschutz – direkt für Ihre Unterweisung.

Svenja DammaschWerner Böcker
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Worte allein schützen nicht – Taten zählen
Aktuell beginnen viele junge Menschen ihre Ausbildung. Für viele ist es der erste Kontakt mit der Arbeitswelt – und damit auch mit dem Thema Arbeitsschutz. In dieser Phase sind junge Menschen besonders aufmerksam: Sie beobachten die erfahrenen Kollegen und Kolleginnen, um von ihnen zu lernen. Es ist daher ein guter Zeitpunkt, Führungskräfte und alte Hasen noch einmal für Ihre Vorbildfunktion zu sensibilisieren, denn: Worte allein genügen nicht, wie ein Praxisfall zeigt.
0 Toleranz gegenüber Alkohl, Cannabis & Co. – ein klarer Kopf schützt dich und andere
Seit April 2024 stellt die Legalisierung von Cannabis in vielen Betrieben eine Herausforderung dar. Genau wie Alkohol, bestimmte Medikamente und illegale Drogen verändert Cannabis u. a. die Wahrnehmung und verlangsamt die Reaktionszeit. Dadurch können Risiken auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz verstärkt werden, das Unfallrisiko steigt. So sensibilisieren Sie die Beschäftigten.
Mitdenken statt mitlaufen – so vermitteln Sie Pflichten wirksam
Pflichten im Arbeitsschutz sind keine Theorie, sondern gelebte Praxis. Doch wie gelingt es, Mitarbeitende zur aktiven Beteiligung zu bewegen, ohne belehrend zu wirken? Mit klaren Methoden und aktiven Übungen sorgen Sie dafür, dass Ihre Unterweisung mehr bewirkt als ein bloßes Abnicken.
Wenn alle mitziehen, wird’s sicher – wenn nicht, kann’s auch teuer werden
Pflichten im Arbeitsschutz sind kein „Nice-to-have“ – sie sind gesetzlich verankert. Doch viele Beschäftigte wissen nicht, was genau von ihnen erwartet wird. Das gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern kann auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Diese 4 Videos machen es ganz deutlich: Arbeitsschutz geht alle an!
Zum Arbeitsschutz zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine maximale Arbeitssicherheit herzustellen. Risikoarme oder, besser noch, gesunde Arbeitsplätze haben für alle Beteiligten Vorteile und aus diesem Grund sollten alle im […]
So befähigen Sie Führungspersonen, Pflichten an die Beschäftigten zu kommunizieren
Für manch vorgesetzte Person scheint es ganz einfach: Die Beschäftigten haben laut Arbeitsschutzgesetz Mitwirkungspflichten und müssen diese wahrnehmen. Punkt. Die Realität ist jedoch eine andere. Beschäftigte folgen nicht wie die Lemminge – Weisungsbefugnis hin oder her. Genau hier liegt die Herausforderung für Führungspersonen und andere Unterweisende: Sie sind es, die Pflichten vermitteln, erklären und vertreten müssen – und damit auch maßgeblich beeinflussen, wie diese bei den Beschäftigten ankommen.
Arbeitsschutzvorschriften: Bei Missachtung droht die Kündigung!
Arbeitgebende müssen Arbeitsschutzvorschriften gegenüber den Beschäftigten einhalten. Das ist ganz klar und das können die Arbeitnehmenden auch einfordern. Umgekehrt gilt aber auch, dass sich Beschäftigte an im Betrieb geltende Arbeitsschutzmaßnahmen halten müssen. Tun sie das nicht, können sie sanktioniert werden. So wie die Mitarbeiter in den folgenden Fällen.

Arbeitshilfen

  • Quiz zum Thema “Pflichten der Beschäftigten”
  • Mit diesen 16 Reflexionsfragen wecken Sie die Eigenverantwortung der Beschäftigten