Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell PREMIUM 29.12.2025

KW 53/2025

Top-Thema: Unfallgefahren an Laderampen – An Laderampen geht es oft eng und hektisch zu – das birgt Gefahren. So können Sie sie bannen.

Rafael de la Roza
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„Müssen wir fehlende Betriebsanleitungen für Maschinen neu erstellen?“
Frage: „Seit einiger Zeit bin ich Sicherheitsfachkraft in einem Unternehmen, in dem noch viele ältere Maschinen im Einsatz sind. Für manche gibt es keine Betriebsanleitungen mehr und diese sind auch […]
Fassadenbefahranlagen und Windenergie­anlagen: Neues im technischen Regelwerk
Mit Wirkung zum 17.10.2025 wurden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“ und 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ um jeweils einen Anhang 5 ergänzt. Die neuen Anhänge betreffen die Anforderungen an den Betrieb (TRBS 1201-4) bzw. die Prüfung (TRBS 3121) von Fassadenbefahranlagen und Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen.
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Podestleitern: Sichere Alternative für Arbeiten in der Höhe
19.565 meldepflichtige Unfälle mit tragbaren Leitern registrierte die Deutsche Gesetzlich Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2023. Damit gehören sie nach wie vor zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Die meisten Unfälle ereignen sich mit Anlege- und Stehleitern. Dabei gibt es für viele Arbeiten eine sicherere Alternative: nämliche Podestleitern, bei denen die unfallträchtigen Stufen nur noch zum Auf- und Abstieg benutzt werden müssen.
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Das Arbeitsschutzjahr 2026: Diese Änderungen kommen auf die Betriebe zu
Das Jahr 2026 bringt frischen Wind in den Arbeitsschutz. Viele Neuerungen stammen aus Brüssel und zielen darauf ab, den Arbeitsschutz flexibler und effizienter zu machen. Sie betreffen vor allem Arbeitszeiten, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie digitale Prozesse. Die Änderungen gelten größtenteils ab 1.1.2026. Lesen Sie hier die Highlights im neuen Arbeitsschutzjahr, um jetzt Ihre Arbeitszeitsysteme und arbeitsmedizinischen Betreuungspläne anzupassen.​
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Unzulässige Personenaufnahmemittel: Vermeiden Sie diese tödlichen Fehler
Offenbar nicht auszurotten ist die gefährliche Unsitte, Beschäftigte in ungeeigneten „Beförderungsmitteln“ auf hoch gelegene Arbeitsstellen zu hieven. Dies geschah auch bei Arbeiten auf dem Dach einer Siloanlage. Zwei Monteure fanden dabei den Tod. Hätten die Beteiligten die elementaren Sicherheitsregeln für die Benutzung von Personenaufnahmemitteln eingehalten, könnten sie heute noch leben.
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Verätzungen durch Baustoffe
Baustellenarbeiten sind nicht zuletzt auch eine Strapaze für die Haut. So klagen Bauarbeiter oft über rissige Hände durch Feuchtarbeit und den Umgang mit rauen Materialien. Häufig kommt es sogar zu Verätzungen durch Kalk, Mörtel und andere pulverförmige Baustoffe – eine Gefahr, die Sie ernst nehmen sollten.
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Unfallschwerpunkt Laderampen: Mit diesen 4 Maßnahmenpaketen sorgen Sie für Sicherheit
Laderampen bilden einen beständigen Unfallschwerpunkt. Der Hauptgrund: Auf engem Raum herrscht hier oft reger Verkehr, denn sie werden meist nicht nur zum Be- und Entladen genutzt, sondern ebenso als innerbetriebliche Verkehrswege oder zeitweilige Abstellplätze. Besonders Abstürze kommen deshalb häufig vor und stehen beim Unfallgeschehen an erster Stelle. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie als Sifa diese Gefahren durch Maßnahmen in 4 Bereichen systematisch entschärfen.
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„Dürfen wir einen Pausenraum im Keller einrichten?“
Frage: „In unserem Friseurbetrieb haben die Mitarbeiter durch eine große Schaufensterfront den ganzen Tag über ausreichend helles Licht. Dürfen wir einen Pausenraum in einem Kellerraum ohne Tageslicht einrichten?“ Antwort: Für […]
„Können wir Sägespäne als Ölbindemittel verwenden?“
Frage: „Dürfen wie in der Kfz-Werkstatt Sägespäne als Ölbindemittel verwenden? Oder steigt dadurch die Brandgefahr?“ Antwort: Ölbindemittel müssen Sie für den Fall von Leckagen immer bereithalten. Sie dürfen dafür auch […]
Aktuelles Urteil: Warum dieser Unfall beim Kaffeeholen ein Arbeitsunfall ist
Sogenannte „eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“, wie z. B. das Essen und Trinken am Arbeitsplatz, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer sich also etwa beim Essen in der Kantine mit einem Messer verletzt, hat die Folgen selbst zu tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen geben kann.
Mit diesen 5 Regeln werden Ihre ASA-Sitzungen 2026 ein Erfolg
Alle 3 Monate ist es wieder so weit: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt. So verlangt es § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – jedenfalls für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Beschäftigte an Einzelarbeitsplätzen – für den Notfall an alles gedacht?