Am 4.12.2024 wurde die Änderung der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht, in deren Mittelpunkt die Prävention berufsbedingter Krebserkrankungen steht. Für Betriebe, die CMR-Stoffe einsetzen oder bei deren Tätigkeit Beschäftigte derartigen Stoffen ausgesetzt sein können, müssen ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. Und auch auf Betriebe, die Baumaßnahmen im Bestand planen, kommen wegen des darin möglicherweise verbauten Asbests neue Pflichten zu. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen in aller Kürze.

