Damit Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall schnellstmöglich Erste Hilfe erhalten können, muss der Arbeitgeber die notwendigen Materialien dort bereithalten, wo sie gebraucht werden könnten. Welche Erste-Hilfe-Einrichtung wo erforderlich ist, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Doch es reicht nicht, einmalig Standorte festzulegen. Wie wichtig es ist, zusätzlich einen Prozess zu implementieren, der eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Notfalleinrichtungen vorsieht, zeigt ein Fall aus einem mittelständischen Betrieb.
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