Inkrafttreten der geänderten Gefahrstoffverordnung am 05.12.2024 wurden die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen deutlich verschärft. Für Sie als Gefahrstoffbeauftragte bedeutet das, die neuen Vorgaben zügig umzusetzen – insbesondere im Umgang mit Asbest. Da die TRGS 519 noch nicht an das neue Risikokonzept angepasst ist, bietet eine vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelte Überleitungshilfe eine wertvolle Orientierung. Sie unterstützt Sie dabei, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bereits jetzt risikobasiert anzupassen.
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