Gefahrstoffe aktuell 23.10.2025

11-2025

Top-Thema: Neue Pflichten durch die Gefahrstoffverordnung – Handel Sie jetzt: Die neue Gefahrstoffverordnung schützt Ihre Mitarbeitenden und schafft Klarheit.

Georg PopaMikko Börkircher
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Pflicht statt Kür – die neue Gefahrstoffverordnung im Führungsfokus
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 zieht der Arbeitsschutz nach, indem er die Verantwortung der Führungskräfte stärker in den Fokus rückt, klare Dokumentationspflichten einfordert und den Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen auf ein neues Niveau hebt. Demnach müssen Betriebe krebserzeugende Gefahrstoffe künftig nach dem Ampelprinzip bewerten, Asbeststrukturen strenger dokumentieren und Betriebsanweisungen klarer formulieren. Die neuen Vorgaben bringen nicht nur mehr Verantwortung für den Arbeitgeber mit sich, sondern schaffen auch praxisnahe Leitplanken für gesundheitsgerechtes Arbeiten. Wer früh reagiert, gewinnt Sicherheit, Rechtsklarheit und das Vertrauen seiner Mitarbeitenden. Der Schutz beginnt nicht im Gesetz, sondern dort, wo Menschen arbeiten.
Neue Regelungen
Mit Safety Walks Gefahrstoffrisiken erkennen und vorbeugen
Damit der sichere Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen nicht nur theoretisch besteht, sondern im Arbeitsalltag tatsächlich gelebt wird, empfehle ich Ihnen, regelmäßig systematische Safety Walks durchzuführen. Mit diesen Rundgängen erkennen Sie beispielsweise, ob Gefahrstoffkennzeichnungen korrekt und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe ausgehängt und aktuell sind, Lagerbedingungen eingehalten werden oder Fremdfirmen sich an geltende Schutzmaßnahmen halten. In Anlehnung an Waste Walks, bei denen Sie Verschwendungen systematisch erfassen, identifizieren Sie mit Safety Walks Defizite im praktischen Gefahrstoffmanagement und im gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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Entsorgt ist nicht gleich erledigt – was das Batteriegesetz wirklich verlangt
Seit August 2025 gilt in Deutschland ein neues Batteriegesetz mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger. Basierend auf der EU-Verordnung 2023/1542 führt die Neuregelung nicht nur zu neuen Batteriekategorien und strengeren Rücknahmequoten, sondern schreibt auch Pflichten zur CO2-Bilanzierung, zur Angabe von Rezyklatgehalt und zur transparenten Kennzeichnung vor. Außerdem müssen Gerätebatterien künftig austauschbar sein und QR-Codes sollen Echtzeitinformationen zur Nachhaltigkeit liefern. Unternehmen, die jetzt handeln, können ihre Prozesse optimieren, ihre Pflichten sicher erfüllen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Wer zögert, riskiert Rückrufe, Bußgelder und verpasst den Anschluss an eine Zukunft, in der Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zum Standard gehören.
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Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
„Wie stellen wir Sicherheitsdatenblätter richtig bereit?“
Leserfrage: „In unserem Unternehmen arbeiten viele Beschäftigte mit unterschiedlichen Gefahrstoffen. Müssen ihnen die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter (SDB) eigentlich zur Verfügung stehen und, wenn ja, auf welche Weise? Ist das vergleichbar mit […]
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Warum Handschutz so wichtig ist und warum Sie die Gefahren nicht unterschätzen sollten
Wie Sie sicherlich wissen, ist die Haut ein wichtiges Organ und deswegen sollten wir ihr viel Aufmerksamkeit schenken. Jeder Mensch ist individuell und es kann zu unterschiedlichen Problemen bei mangelndem Hautschutz kommen. Es gibt verschiedene Hauttypen, genetische Vorerkrankungen und unterschiedliche Pigmentierungen. Jeder Mensch ist anders. Es gibt unterschiedliche Erkrankungen in verschiedenen Ausprägungen. Die verschiedenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe können Hautprobleme und -krankheiten auslösen oder begünstigen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zur Arbeitsunfähigkeit führen. Hier sind Sie als Gefahrstoffbeauftragter gefragt!
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Arbeitshilfen

  • Gefahrstoffmanagement: Wie gut sind Ihre Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe?