1. Wie organisieren Sie den Brandschutz in der Weihnachtszeit?
„Grundsätzlich gelten natürlich alle Vorgaben, wie wir sie in der Brandschutzordnung definiert haben. Allerdings informiere ich als Brandschutzverantwortliche spätestens Ende September die gesamte Belegschaft darüber, was gerade in der Weihnachtszeit und auch im Herbst in Sachen Brandschutz beachtet werden muss. Das fängt bei der Dekoration an, betrifft elektrische Geräte wie Lichterketten, beinhaltet aber auch den Hinweis auf das Freihalten der Flucht- und Rettungswege.“
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