Seit dem 1.1.2025 gilt eine angepasste Version der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA). Hintergrund ist die Angleichung an EU-Vorgaben. Für viele Betriebe wirkte diese Änderung auf den ersten Blick wie eine rein formale Aktualisierung – ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
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