Arbeitsschutz in Ausnahmesituationen

Darf ich einen Auftrag ablehnen, wenn ich mich gerade nicht sicher fühle?

Sebastian L., Marburg: „Ich arbeite seit vielen Jahren als Elektriker in einem mittelständischen Betrieb. Letzte Woche sollte ich eine Reparatur an einer Steuerung unter erheblichem Zeitdruck ausführen. Ich hatte an dem Tag privaten Stress und fühlte mich extrem unkonzentriert. Ich habe dem Meister gesagt, dass ich den Auftrag nicht sicher erledigen kann, und er hat mich daraufhin scharf kritisiert: ‚Dann bist du hier wohl fehl am Platz!‘ War meine Reaktion falsch? Darf ich solche Aufträge überhaupt ablehnen?“
Werner Böcker

Werner Böcker

30.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Werner Böcker: Ganz klar: Ja, Sie dürfen – und Sie müssen sogar! Wenn Sie sich selbst nicht in der Lage sehen, eine Arbeit sicher auszuführen, haben Sie die Pflicht, dies zu melden und abzulehnen. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) und die DGUV-Vorschrift geben Ihnen ausdrücklich das Recht, unsichere Arbeiten zu verweigern.

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