Werner Böcker: Ganz klar: Ja, Sie dürfen – und Sie müssen sogar! Wenn Sie sich selbst nicht in der Lage sehen, eine Arbeit sicher auszuführen, haben Sie die Pflicht, dies zu melden und abzulehnen. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) und die DGUV-Vorschrift geben Ihnen ausdrücklich das Recht, unsichere Arbeiten zu verweigern.
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