Die wesentlichen Neuerungen
- Klarere Trennung von Vorgaben: Verbindliche Regelungen und Empfehlungen sind nun deutlicher voneinander abgegrenzt, was für mehr Transparenz sorgt.
- Erweiterte Qualifikationen für Sifas: Neben Ingenieuren und Technikern können nun auch Absolventen von Studiengängen wie Physik, Chemie oder Arbeitswissenschaften als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.
- Digitalisierung der Betreuung: Der Einsatz von Telemedizin und digitalen Kommunikationsmitteln wird, je nach Branche gefördert. Sie können mit bis zu 50 % Unterstützung rechnen.
Dies erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. - Neues Betreuungskonzept für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden können sich zukünftig durch sogenannte Kompetenzzentren betreuen lassen – eine ressourcenschonende und effiziente Alternative.
- Anpassung der Mindestbetreuungszeiten: Die Sonderregelung für die Betreuungsgruppe III entfällt. Künftig müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mindestens 20 % ihrer Zeit für jede Gefährdungsgruppe einplanen.
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