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DGUV-Vorschrift 2 – diese neuen Anforderungen gelten ab diesem Jahr

Zum Jahresbeginn 2025 ist die überarbeitete DGUV-Vorschrift 2 in Kraft getreten. Viele Betriebe haben die Änderungen bislang nur am Rande wahrgenommen, doch ein genauer Blick darauf lohnt auf jeden Fall. Wir liefern Ihnen deshalb einen kompakten Überblick – als praktischen Nachschlag für Ihre Beratungspraxis.(WB)
Werner Böcker

Werner Böcker

26.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die wesentlichen Neuerungen

  • Klarere Trennung von Vorgaben: Verbindliche Regelungen und Empfehlungen sind nun deutlicher voneinander abgegrenzt, was für mehr Transparenz sorgt.

  • Erweiterte Qualifikationen für Sifas: Neben Ingenieuren und Technikern können nun auch Absolventen von Studiengängen wie Physik, Chemie oder Arbeitswissenschaften als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.

  • Digitalisierung der Betreuung: Der Einsatz von Telemedizin und digitalen Kommunikationsmitteln wird, je nach Branche gefördert. Sie können mit bis zu 50 % Unterstützung rechnen.

    Dies erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung.

  • Neues Betreuungskonzept für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden können sich zukünftig durch sogenannte Kompetenzzentren betreuen lassen – eine ressourcenschonende und effiziente Alternative.

  • Anpassung der Mindestbetreuungszeiten: Die Sonderregelung für die Betreuungsgruppe III entfällt. Künftig müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mindestens 20 % ihrer Zeit für jede Gefährdungsgruppe einplanen.

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