Eine Kollegin hatte den Reiniger tags zuvor in die Getränkeflasche umgefüllt. Diese kennzeichnete sie zwar mit einem Aufkleber „GIFTIG“, doch die nichtsahnende Verunglückte hatte sich die Flasche gar nicht genauer angeschaut.
Kein Umfüllen in Lebensmittelverpackungen
Hier war eine elementare Sicherheitsregel missachtet worden: Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen niemals in Behälter gefüllt werden, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln vorgesehen sind oder mit diesen verwechselt werden können. Außerdem dürfen sie auch nicht zusammen mit Lebensmitteln aufbewahrt werden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
- Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
- Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.