Leserfragen

Müssen Leih- und Zeitarbeiter auch bei der psychischen GB berücksichtigt werden?

Jonas H., Hamburg: Wir setzen aktuell immer öfter Zeitarbeiter ein, um Überlastungen abzupuffern. Aber natürlich kommen die auch in ein Arbeitsumfeld, wo es sehr stressig und sehr belastend zugehen kann. Müssen diese Mitarbeiter bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung befragt werden – oder ist das die Aufgabe des Zeitarbeitsunternehmens?
Jürgen Loga

Jürgen Loga

24.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Jonas H., Hamburg: Wir setzen aktuell immer öfter Zeitarbeiter ein, um Überlastungen abzupuffern. Aber natürlich kommen die auch in ein Arbeitsumfeld, wo es sehr stressig und sehr belastend zugehen kann. Müssen diese Mitarbeiter bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung befragt werden – oder ist das die Aufgabe des Zeitarbeitsunternehmens?

Jürgen Loga: Tatsächlich ist auch hier die direkte Führungskraft dafür verantwortlich, die psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, entsprechende Maßnahmen zu beschließen und zu realisieren. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, dass diese auch nicht nur zu dem eigentlichen Zeitarbeitsverhältnis, sondern auch zu dem gesamten Arbeitsverhältnis befragt werden müssen. Daher macht es unbedingt Sinn, dass Sie als Sifa mit dem Arbeitsschutz-Beauftragten des Zeitarbeitsunternehmens Kontakt aufnehmen und sich mit dem dortigen Ansprechpartner abstimmen, da dieser manchmal selbst die Befragung des Arbeitsverhältnisses übernimmt oder um Ihre Punkte ergänzt.

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