Leserfragen

„Muss ich bei einer Gefährdungsbeurteilung auch betriebsfremde Personen berücksichtigen?“

Bei uns im Unternehmen gibt es momentan eine Debatte darüber, ob ich bei einer Gefährdungsbeurteilung auch Risiken für Personen berücksichtigen muss, die nicht zum Unternehmen gehören.
Werner Böcker

Werner Böcker

11.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Susanne F., Würzburg: „Bei uns im Unternehmen gibt es momentan eine Debatte darüber, ob ich bei einer Gefährdungsbeurteilung auch Risiken für Personen berücksichtigen muss, die nicht zum Unternehmen gehören. Wir führen z. B. Arbeiten im öffentlichen Raum aus und hier wäre die Frage, ob Gefährdungen von Passanten in die Gefährdungsbeurteilung eingehen müssen.“

Werner Böcker: Ja, bei einer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie auch Personen berücksichtigen, die nicht direkt bei Ihrem Unternehmen angestellt sind bzw. ihm angehören. Zwar liegt der Fokus auf den eigenen Beschäftigten, doch auch Fremdarbeiter, Kunden und Passanten können von betrieblichen Tätigkeiten betroffen sein. Einen deutlichen Hinweis darauf finden Sie im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“. Dort heißt es:

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