Nachfolgend finden Sie die Abläufe, die von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfohlen werden, genauer erörtert. Sowohl die Anzahl der Arbeitsplatztypen als auch der Arbeitnehmer spielt dabei keine Rolle – hier zuerst einmal die allgemeine immer gültige Struktur:
- Es werden die Mitarbeiter über die Abläufe informiert.
- Die Mitarbeiter werden befragt. Dazu wählen Sie einen Fragenkatalog aus, der von den Aufsichtsbehörden akzeptiert wird: Nur Fragen nach Verhältnissen und nicht nach dem Verhalten sind erlaubt. Diese Fragen erhalten Sie z. B. von Ihrer Berufsgenossenschaft oder von einem unabhängigen Dienstleister.
- Die Befragungsergebnisse werden gemeinsam diskutiert.
- Es werden gemeinsam Maßnahmen beschlossen.
- Die Maßnahmen werden durchgeführt.
- Nach 6 Monaten werden die Maßnahmen auf ihren Erfolg hin ausgewertet und unter Umständen nochmals bei schlechtem Erfolg neu festgelegt.
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