Peter L. aus Düsseldorf fragt: „Wir haben für unsere Einrichtung einen neuen Sterilisator bekommen. Unser Sicherheitsbeauftragter hat uns darauf hingewiesen, dass wir für die Nutzung dieses Gerätes eine Betriebsanweisung brauchen. Wer ist für die Erstellung dieser Betriebsanweisung zuständig?“
SafetyXperts-Antwort: Nach der DGUV-Vorschrift 1 und in Ihrem Fall im Besonderen nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber für Maschinen und technische Anlagen eine Betriebsanweisung erstellen. Diese Betriebsanweisung muss folgende Angaben enthalten:
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