Warum das relevant ist, zeigt der Blick auf die bisherige Kontrolldichte: Für 2022 wurden bundesweit 18.225 „Systembesichtigungen“ bei 2.180.620 Betrieben aufgelistet. Das entspricht rund 0,8 %. Im Vergleich dazu sind die neuen Vorgaben mit 5 % rechnerisch etwa Faktor 6. Das sind dann keine freundlichen Kurzbesuche, sondern in der Regel digitale Systemprüfungen, in denen mindestens die Themen „Arbeitsschutzorganisation“ und „Gefährdungsbeurteilung“ abgefragt werden.
Homeoffice oder Telearbeitsplatz?
In der Praxis rückt damit ein Thema nach vorn, das leider in vielen Unternehmen noch immer unscharf dokumentiert ist: Werden bei der Gefährdungsbeurteilung die Maßstäbe von Homeoffice oder Telearbeit angelegt? Es ist deshalb wichtig, weil bei der Telearbeit die Arbeitsstättenverordnung greift, während bei Homeoffice „nur“ das Arbeitsschutzgesetz gilt, was auf den Inhalt und Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung Auswirkungen hat.
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