Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dafür sorgen, dass sich Beschäftigte und andere Personen bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. In den allermeisten Fällen gehört dazu auch ein Flucht- und Rettungsplan. Genauere Anforderungen dazu enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3). Hier das Wichtigste daraus für Sie im Überblick.
ArbeitssicherheitBrandschutzBrandschutzmaßnahmenFlucht- und RettungswegeTechnische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.2
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