Aufgrund einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) können seit dem 1.4.2025 weitere 3 Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden. Es handelt sich dabei um bestimmte Atemwegs- und Gelenkerkrankungen. Damit können betroffene Arbeitnehmer nun Leistungen ihrer gesetzlichen Unfallversicherung wie etwa Reha-Maßnahmen oder Entgeltfortzahlung beanspruchen.
+2
