Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell PREMIUM 20.10.2025

KW 43/2025

Top-Thema: Schutznetz Schweigepflicht – Warum Beschäftigte im BEM keine Angst vor der Weitergabe persönlicher Daten haben müssen.

Svenja DammaschWerner Böcker
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Ein BEM zu einer psychischen Überlastung endet als Win-Win-Situation für das Team
Viele Arbeitgeber und Führungskräfte glauben, beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) werde viel Aufwand betrieben, ohne dass das Unternehmen etwas davon hat. Viele Beschäftigte befürchten, dass das BEM nur die Vorstufe zur Kündigung ist. Dass ein gelungenes BEM eine echte Win-Win-Situation für beide Seiten sein kann – auch bei psychischen Belastungen – zeigt der folgende Fall aus einem Produktionsbetrieb.
50 % – nur jeder Zweite erhält das BEM-Angebot, das ihm zusteht
Rund 20 Jahre nach Einführung des BEM meldet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass nur etwa jeder zweite Beschäftigte, dem ein BEM rechtlich zusteht, auch tatsächlich ein Angebot vom Arbeitgeber erhält. Die andere Hälfte? Geht leer aus – und mit ihr gehen wertvolle Chancen verloren. Brechen Sie in der Unterweisung von Führungskräften und Personalverantwortlichen eine Lanze für das BEM und räumen Sie Fehleinschätzungen aus.
Wiedereinstieg nach Krankheit – so gelingt die Unterweisung im BEM
Die Rückkehr nach längerer Krankheit ist ein sensibles Thema. Mit einer gut vorbereiteten, angepassten Unterweisung sorgen Sie für Orientierung, Sicherheit und Vertrauen – und unterstützen so die erfolgreiche Wiedereingliederung.
Hätten Sie’s gewusst? – Wiedereinstieg mit System
Viele wissen gar nicht, dass es ein Recht auf Unterstützung nach längerer Krankheit gibt. Hier sind Zahlen und Fakten, die überraschen und zeigen, wie wichtig ein gutes Betriebliches Eingliederungsmanagement ist.
Keine Sorge vor Transparenz – der BEM-Prozess unterliegt dem Datenschutz!
Viele Beschäftigte sind verunsichert, wenn sie eine Einladung zum BEM erhalten. Eine häufige Sorge: „Wer erfährt von meiner Erkrankung und was passiert mit meinen Angaben?“ Diese Angst führt nicht selten dazu, dass die Beschäftigten das Verfahren gar nicht erst wahrnehmen oder in den Gesprächen wichtige Informationen zurückhalten. Umso wichtiger ist es daher, in der Unterweisung darauf einzugehen, wie mit personenbezogenen Daten im BEM umgegangen wird.
Ihr Leitfaden zur Unterweisung – Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die PowerPoint-Präsentation ist für viele Unterweisende der rote Faden durch ihre Präsentation. Sie können gezielt Informationen für Ihre Teilnehmenden darstellen und sich gleichzeitig eigene Notizen erstellen, damit Sie nicht vom Thema abkommen oder sich verzetteln. Außerdem lockern Bilder oder Grafiken Ihre Unterweisung auf. Wir haben Ihnen diese Arbeit abgenommen und Sie müssen bzw. können die Präsentation nur noch an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.
Keine Angst vorm BEM-Prozess – zur Teilnahme motivieren und Bedenken ausräumen
Die Einladung zu einem BEM-Verfahren löst bei vielen Beschäftigten zunächst Unsicherheit aus – manchmal sogar Angst. Statt das Verfahren als Unterstützung wahrzunehmen, erleben Betroffene es als Warnsignal: „Was passiert jetzt mit mir?“ oder „Geht es hier um meine Kündigung?“ Eine gute Unterweisung nimmt Angst, schafft Klarheit und Vertrauen in das Verfahren und legt so den Grundstein für eine erfolgreiche Mitwirkung.
Herausforderung im BEM – wenn Beschäftigte wegen psychischer Erkrankungen ausfallen
Immer häufiger begegnen Verantwortliche im BEM-Verfahren psychischen Erkrankungen als Auslöser dafür, dass Beschäftigte wiederkehrend oder über längere Zeit ausfallen, und fühlen sich überfordert. Wie spricht man mit Mitarbeitenden, die über Erschöpfung, Überforderung oder Ängste berichten, aber auch: welche Maßnahmen sind in solchen Fällen geeignet? Kein Zweifel: Hier sind meist Fachleute gefragt, doch Sie können Personalverantwortliche und Führungskräfte in der Unterweisung auf diese Situation vorbereiten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Eins ist keins!
Ein Fall, wie er wohl jeden Tag in den Betrieben Deutschlands vorkommen kann: Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wird durchgeführt und abgeschlossen. Der Mitarbeiter bleibt aber weiterhin arbeitsunfähig. Kann der Unternehmer dann schon kündigen? So einfach ist das nicht. Denn wenn sich die Arbeitsunfähigkeit nach einem BEM fortsetzt, kann dies für den Arbeitgeber bedeuten, immer wieder ein BEM anbieten zu müssen (BAG, 18.11.2021, Az. 2 AZR 138/21).

Arbeitshilfen

  • Quiz zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“