Folgendes Problem könnte Ihnen bekannt vorkommen: In Ihrem Betrieb wird mit Abfällen hantiert. Manche Abfallprodukte sind dabei als gefährlich zu klassifizieren, während andere keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen. Das hat Auswirkungen auf den Transport. Beispielsweise werden ansteckungsgefährliche Krankenhausabfälle nicht mit der herkömmlichen Müllabfuhr befördert. Ob Abfälle aus gefahrenrelevanten Zusammensetzungen bestehen, ist in der Praxis oft schwer zu ermitteln. Denn bei den Abfallprodukten handelt es sich nicht selten um Gemische unterschiedlicher, teils unbekannter Stoffe. Die „Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit“ zeigen daher Verfahren auf, um solche Abfälle leichter einstufen zu können.

