Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zählen in vielen Betrieben zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten, denn wenn dabei etwas ins Auge geht, kann dies bleibende Schäden zur Folge haben. Zum Schutz der Beschäftigten müssen Führungskräfte eine Reihe von Maßnahmen treffen. Viele sind sich dieser Verantwortung zwar grundsätzlich bewusst, doch eine Personengruppe fällt oft durchs Raster, wie ein Praxisfall zeigt.

