Unterweisung Plus 29.07.2025

Gefahrstoffe – 17/2025

Top-Thema: Warum selbst kleine Mengen
CMR-Stoffe schwere Erkrankungen
auslösen können.

Svenja DammaschWerner Böcker
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„Einfach mal saubermachen“ – wenn Leiharbeit ohne Unterweisung schiefgeht
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zählen in vielen Betrieben zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten, denn wenn dabei etwas ins Auge geht, kann dies bleibende Schäden zur Folge haben. Zum Schutz der Beschäftigten müssen Führungskräfte eine Reihe von Maßnahmen treffen. Viele sind sich dieser Verantwortung zwar grundsätzlich bewusst, doch eine Personengruppe fällt oft durchs Raster, wie ein Praxisfall zeigt.
20 kg entzündbare Flüssigkeiten – mehr dürfen Beschäftigte nicht in Arbeitsräumen lagern
Entzündbare Gefahrstoffe gehören in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Ob Lacke, Klebstoffe, Lösungs- oder Reinigungsmittel – oft stehen gleich mehrere Kanister und Spraydosen direkt am Arbeitsplatz. Viele Beschäftigte sichern sich ihr persönliches Gebinde der wirksamsten Wundermittel. Praktisch? Vielleicht. Sicher? Eher nicht. Schon scheinbar unbedeutende Mengen erhöhen die Brandgefährdung. Ein paar wichtige Zahlen müssen Führungskräfte und Beschäftigte deshalb kennen.
Unsichtbare Gefahr – sichtbar gemacht
Viele Gefahrstoffe sind farb- und geruchlos – ihre Verbreitung bleibt oft unbemerkt. Mit diesen einfachen Übungen zeigen Sie Ihren Beschäftigten, wie schnell sich Stoffe in der Luft, auf Flächen oder an der Kleidung ausbreiten. So schärfen Sie das Bewusstsein für Schutzmaßnahmen – eindrücklich und ganz ohne Risiko.
Wenn Gefahrstoffe außer Kontrolle geraten
Unfälle mit Gefahrstoffen sind keine Seltenheit – und längst nicht nur ein Problem weit entfernter Länder oder vergangener Jahrzehnte. Diese realen Ereignisse zeigen, wie schnell aus alltäglichen Tätigkeiten eine Katastrophe werden kann. Nutzen Sie diese Beispiele, um Ihre Unterweisung mit eindrucksvollen Fakten zu unterfüttern.
Substitutionsprüfung leicht gemacht – in 5 Schritten zur Alternative
Die einfachste Art, Beschäftigte vor der schädigenden Wirkung von Gefahrstoffen zu schützen, ist, sie gar nicht erst Gefahrstoffen auszusetzen. Daher ist die Substitutionsprüfung ein verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Viele Führungskräfte wissen jedoch gar nicht, wie sie eine Substitutionsprüfung durchführen. „Substitution nicht möglich“ heißt es dann lapidar. So sorgen Sie durch die Unterweisung für mehr Sicherheit und Wirksamkeit bei der Substitution.
4 Videos, die zeigen, worauf es beim Umgang mit Gefahrstoffen ankommt
Gefahrstoffe haben ihren Namen nicht umsonst und das Gefährdungspotenzial ist sehr umfangreich. Die Folgen reichen von leichten Hautirritationen bis hin zu zerstörerischen Explosionen. Nur ein umfassendes Know-how beim Umgang mit diesen brisanten Substanzen schützt Ihre Teilnehmenden, deren Kolleginnen und Kollegen, das ganze Unternehmen oder größere Umgebungsbereiche. Mit diesen 4 Videos vermitteln Sie die wichtigsten Grundlagen.
CMR – diese 3 Buchstaben sollten den Beschäftigten gehörigen Respekt einflößen!
CMR – diese drei Buchstaben stehen für eine unsichtbare Gefahr, die über Jahre schleichend wirkt. Sie stehen für „krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend“ und bezeichnen Stoffe, die die Gesundheit in besonderem Maße gefährden können. Anders als akute Gefahren wie Absturz- oder Schnittgefährdungen machen sich die Folgen einer CMR-Exposition oft erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten bemerkbar. Umso wichtiger ist es daher, dass Beschäftigte die Gefahren erkennen und sich selbst schützen können.
Wer Mitarbeiter vor Gefahrstoffen ­unzureichend sichert, muss bezahlen!
Werden an Arbeitsplätzen, sei es im Betrieb selbst oder auf Baustellen oder Außenanlagen arbeitssicherheitsrechtliche Mängel festgestellt, kann behördlich, z. B. von der Gewerbeaufsicht, eine Untersagungsverfügung erlassen werden. Ist diese berechtigt, muss der Unternehmer auch die Verfahrenkosten für diese Verfügung tragen. So hat es beispielsweise das Verwaltungsgericht Würzburg bei einer Arbeitgeberin entschieden, die ihre Mitarbeiter nicht ausreichend vor Asbest geschützt hat (VG Würzburg, Urteil vom 7.10.2020, Az. W 6 K 19.1327).

Arbeitshilfen

  • Quiz zum Thema „Gefahrstoffe“
  • Routine oder schon Risiko? – Ein Selbst-Test für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen