Gefahrstoffe aktuell 25.09.2025

Spezial: Logistik & Transport

Top-Thema: UN 3555 richtig versenden –
das ist neu – Das ADR 2025 bringt neue Regeln – auch für UN 3555. Lesen Sie, was sich ändert und wie Sie den Versand rechtssicher begleiten.

Download PDF
UN 3555 – wie Sie den Versand optimal und vorschriftsgemäß begleiten
Für den Geltungszeitraum von 2025 bis 2027 haben es, wie Sie sicher wissen, elf neue UN-Nummern ins ADR geschafft. Diese zusätzlichen Eintragungen in das Stoffverzeichnis können dabei mit neuen Sondervorschriften oder Verpackungsanweisungen einhergehen. Ein Beispiel dafür ist die UN 3555 TRIFLUORMETHYLTETRAZOL- NATRIUMSALZ, IN ACETON mit mindestens 68 Masse-% Aceton. Die UN-Nummer wurde erst 2025 eingeführt – ebenso wie die zugehörigen Vorschriften SV 28, P 303 und PP 26, die im Zuge der Aktualisierung des internationalen Gefahrgutrechts für den Straßenverkehr aufgenommen wurden. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die Einhaltung der neuen und der bestehenden Regeln in Bezug auf UN 3555 zu überprüfen.
+1
Gefahrstoffe sicher transportieren
Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Tunnel
Stellen Sie sich den folgenden Fall vor: Ein Spediteur möchte einen grenzüberschreitenden Straßentransport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge von Deutschland nach Österreich organisieren. Als Experte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sollen Sie den Spediteur beratend unterstützen. Die zentralen Punkte der Beratung betreffen vor allem die Durchführung der Beförderung, insbesondere die Tunnelregelung. Für diesen Fall habe ich Ihnen eine Zusammenfassung bereitgestellt, die die wesentlichen Regelungen für den kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Straßentunnel miteinander vergleicht.
Gefahrstoffe sicher transportieren
Seebeförderung von gefährlichen Versandstücken in Containern
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Ihr Betrieb bereitet den Versand von UN 3548 GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G. vor. Das gefährliche Gut wird in Stahlkisten verpackt und anschließend auf einem Container verladen. Die Bruttomasse der Versandstücke beträgt insgesamt 5.000 kg. Der Container mit den Versandstücken soll zunächst über die Straße befördert und danach auf ein Seeschiff geladen werden. Nun herrscht in Ihrem Betrieb Uneinigkeit darüber, wie der Container zu kennzeichnen und zu plakatieren ist. Diejenigen, die auf eine Kennzeichnung und Plakatierung komplett verzichten wollen, erhalten dabei besonders viel Zuspruch. Der Grund: Die Sendung soll unter Anwendung der Freistellungsregel 1.1.3.6 ADR erfolgen.
+2
Gefahrstoffe sicher transportieren
Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie beaufsichtigen an der Schnittstelle der Verkehrsträger Straße und Schiene den Versand gefährlicher Güter. Gleichzeitig soll der Versand für eine Seebeförderung vorbereitet werden. Die Herausforderung besteht nun darin, nicht allein das Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf internationalen Straßen anzuwenden, sondern auch die Verordnungstexte der beiden anderen relevanten Verkehrsträger vergleichend heranzuziehen. Allein das ADR kann in seiner Komplexität überwältigend sein. Kommen noch RID und IMDG-Code hinzu, verliert man leicht den Überblick. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen zentrale gefahrgutrechtliche Regelungen der drei wichtigsten Vorschriftenwerke kompakt gegenüber. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Kennzeichnung und Bezettelung (Plakatierung) von Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks im multimodalen Verkehr.
+1
Gefahrstoffe sicher transportieren
Welche Erleichterungen der Gebrauch von 3.4 ADR zur Folge hat
Die Vorschriften des Kapitels 3.4 ADR erleichtern die Beförderung bestimmter UN-Nummern bis zu einer bestimmten Mengengrenze. Nicht umsonst lautet die Bezeichnung „Beförderung in begrenzten Mengen“.
+2
Gefahrstoffe sicher transportieren
„Unbeschränkte Mitnahme von Feuerwerkskörpern?“
Leserfrage: „Einer unserer Fahrer wurde auf einer Tour von einem Polizisten angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung des Beförderungspapiers stellte dieser fest, dass Feuerwerkskörper geladen waren. Daher bat er den […]
Gefahrstoffe sicher transportieren
„Deutsche Feuerlöscher in den Niederlanden – Prüffrist ein Jahr?“
Leserfrage: „Die Prüffrist für Feuerlöscher in den Niederlanden beträgt ein Jahr. Unser Spediteur rechnet damit, dass bei einem Versand gefährlicher Güter von Deutschland in die Niederlande die Fahrzeuge mit Feuerlöschern […]
Gefahrstoffe sicher transportieren
Gefahrgut per Post – DHL überarbeitet Regelungen
Wussten Sie, dass man unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Deutschen Post versenden kann? Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Sendungen unter strengen Auflagen organisiert werden und einige Stoffe grundsätzlich von der Beförderung durch einen Post-Dienstleister wie DHL ausgeschlossen sind (siehe Info-Kasten). Gleichzeitig bedeutet dies aber ebenso, dass der nationale Paketdienst die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen von ADR, GGVSEB & Co. einhalten muss. Die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“, die die Deutsche Post für nationale DHL-Pakete und briefähnliche Sendungen herausbringt, müssen demgemäß in regelmäßigen Abständen und wenigstens im Zwei-Jahres- Rhythmus aktualisiert werden.
Gefahrstoffe sicher transportieren
Wie Sie die Seite der UNECE am besten nutzen können
Die Webpräsenz der UNECE bietet viele Informationen zum „Gefahrguttransport“. In fünf Schritten möchte ich Ihnen zeigen, wie Sie dort die aktuellen multilateralen Vereinbarungen abrufen.
Gefahrstoffe sicher transportieren

Arbeitshilfen

  • UN 3555 – wie Sie den Versand optimal und vorschriftsgemäß begleiten
  • Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See