Für den Geltungszeitraum von 2025 bis 2027 haben es, wie Sie sicher wissen, elf neue UN-Nummern ins ADR geschafft. Diese zusätzlichen Eintragungen in das Stoffverzeichnis können dabei mit neuen Sondervorschriften oder Verpackungsanweisungen einhergehen. Ein Beispiel dafür ist die UN 3555 TRIFLUORMETHYLTETRAZOL- NATRIUMSALZ, IN ACETON mit mindestens 68 Masse-% Aceton. Die UN-Nummer wurde erst 2025 eingeführt – ebenso wie die zugehörigen Vorschriften SV 28, P 303 und PP 26, die im Zuge der Aktualisierung des internationalen Gefahrgutrechts für den Straßenverkehr aufgenommen wurden. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die Einhaltung der neuen und der bestehenden Regeln in Bezug auf UN 3555 zu überprüfen.
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